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campingcesenatico de verordnung-campingplatz-cesenatico 014
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Vorschriften und Bestimmungen

Verordnung

GESCHÄFTSORDNUNG DES CAMPINGPLATZES

Die vorliegende Ordnung, die Preisliste und die Buchungsbedingungen werden dem Kunden bei seiner Ankunft zur Kenntnis gebracht und sind am Eingang und im Inneren des Campingplatzes ausgehängt. Das Betreten des Campingplatzes stellt eine vorbehaltlose Annahme durch den Kunden dar.
ART. 1 – Zugang zum Campingplatz
  1. Jeder, der den Campingplatz aus irgendeinem Grund betreten möchte, muss eine Genehmigung der Direktion einholen.
  2. Zu diesem Zweck muss der Direktion ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden, damit sie die gesetzliche Registrierung vornehmen kann; die Direktion stellt den Kunden einen "PASS" für den Zugang zu Fuß aus und registriert das Nummernschild, das den Zugang mit dem Fahrzeug erlaubt.
  3. Der "PASS", der streng persönlich und nicht übertragbar ist, muss auf Verlangen des Campingplatzpersonals vorgelegt werden, auch für den Zugang zu den Schwimmbädern und zu den Transportmitteln des Campingplatzes. Die missbräuchliche Verwendung des "PASS" und die Nichtvorlage desselben führen zum Ausschluss vom Campingplatz.
  4. Minderjährigen ist der Zutritt zum Campingplatz nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet, der für sie gesetzlich verantwortlich ist.
  5. und/oder das Einbringen von nicht angemeldeten Fahrzeugen und Tieren hat je nach Fall Folgendes zur Folge
  • Verstoß gegen die Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit;
  • Verstoß gegen das Strafgesetzbuch wegen Hausfriedensbruch, Eindringen in Grundstücke und Gebäude, Diebstahl von Dienstleistungen;
  • Straftatbestand des Vertragsbetrugs.
ART. 2 – Mindestaufenthalt
Die Mindestaufenthaltsdauer auf dem Campingplatz beträgt 1 Tag für Stellplätze und 2 Tage für Wohneinheiten.
ART. 3 – Registrierung
Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der aufgezeichneten Daten zu überprüfen, eventuelle Unstimmigkeiten der Direktion mitzuteilen und Änderungen im Voraus mitzuteilen, wie z.B. Stellplatzwechsel, An- und Abreise von Personen.
ART. 4 – Belegung pro Stellplatz - inbegriffene Personen
  1. Pro Stellplatz ist nicht mehr als eine Besatzung zulässig.
  2. Im Preis für Jahres-, Saison- und Monatsforfaits sind bis zu vier nicht ersetzbare Personen enthalten.
  3. Für Jahres- und Saisonforfaits kann der sogenannte "5+2-Ersatzvertrag" vereinbart werden, der die Möglichkeit vorsieht, zu Beginn der Saison bis zu 7 Personen als Gäste auf dem Stellplatz anzugeben, von denen maximal 5 Personen gleichzeitig auf dem Campingplatz anwesend sein dürfen. Der Campingplatz stellt dem Stellplatzinhaber 5 Ausweise aus und behält immer 2 ein. Für die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als 5 Personen wird auf die Tagespreisliste des Campingplatzes verwiesen.
  4. Alle Jahres- und Saisonverträge können mit einem Stromzähler ausgestattet werden, der für den Teil des Stromverbrauchs berechnet wird, der über den im Vertrag festgelegten Wert hinausgeht (angegeben als 180 kW pro Jahr für Saisonplätze und 240 kW pro Jahr für Jahresplätze).
ART. 5 Auswahl und Nutzung von Stellplätzen und Unterkünften
  1. Der Stellplatz kann vom Kunden aus den vom Personal angegebenen Plätzen ausgewählt werden.
    Die Unterkunftseinheit (Bungalow, Cottage, Housing tent, Mobilheim) wird vom Personal je nach Verfügbarkeit zugewiesen.
  2. Die Direktion behält sich das Recht vor, die Nummer des zugewiesenen Stellplatzes oder der Unterkunftseinheit jederzeit zu ändern, bevor der Kunde den Campingplatz für den gewählten Zeitraum betritt, auch nachdem die Anzahlung überwiesen worden ist. Die Direktion behält sich auch das Recht vor, den Kunden von einem Stellplatz oder einer Wohneinheit, die für den Betrieb und die Arbeiten auf dem Campingplatz erforderlich sind, zu entfernen, auch nach der Einrichtung oder Verlängerung des Vertrags.
  3. Es ist nicht möglich, eine Reservierung ohne Genehmigung der Campingplatzleitung auf einen Dritten zu übertragen.
  4. Reservierte Stellplätze dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Direktion und gegen Entrichtung einer jährlich von der Direktion festgelegten Kaution belegt werden.
  5. Alle Ausrüstungsgegenstände, einschließlich der Fahrzeuge, müssen innerhalb der Grenzen des Stellplatzes ordentlich verstaut werden.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst um den Stellplatz zu kümmern (Reinigung, Laubsammeln, Rasenmähen, etc. etc.).
  7. Der Kunde muss seine Campingausrüstung (Wohnwagen, Wohnmobil, Wohnwagen, Zelt), deren Zubehör, sofern erlaubt und genehmigt (Vorbauten, Veranden, Pavillons usw.) und die erlaubten Einrichtungsgegenstände (Blumenkästen, Hecken, Matten und andere durchlässige Bodenbeläge, Zäune, Grills, Sofas, Stühle, Schränke usw.) auf dem Stellplatz aufstellen und dabei einen freien Rand von mindestens 60 cm lassen. Der an den Stellplatz angrenzende Weg muss in jedem Fall auf einer Mindestbreite von 3 m frei von jeglichen Hindernissen, einschließlich vorübergehend geparkter Autos, sein.
  8. Die Gäste der Wohneinheiten müssen bei ihrer Ankunft eine Kaution in Höhe von 150 Euro hinterlegen, die sie bei der Rückgabe der Schlüssel für die Wohneinheit zurückerhalten, wenn alles in Ordnung ist. Die Einheit wird am Abreisetag kontrolliert. Der Kunde verpflichtet sich, die Unterkunft, die Ausstattung und das Mobiliar pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Etwaige Schäden oder Mängel müssen der Direktion innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft gemeldet werden; andernfalls haftet der Kunde persönlich. Die Direktion ist berechtigt, die Unterkunft jederzeit zu kontrollieren.
  9. Am Ende ihres Aufenthalts können die Kunden eine monatliche Pauschalbuchung für die folgende Saison beantragen.
  10. Saison- und Jahresgäste können jedes Jahr bis zum 30.11. bei der Direktion eine Rückbestätigung der in der laufenden Saison mit Saison- oder Jahrespauschalen belegten Stellplätze beantragen.
ART. 6 – Zungangs- und Abreisezeiten
  1. Reservierte Stellplätze können ab 12.00 Uhr, Wohneinheiten ab 16.00 Uhr bezogen werden.
  2. Erfolgt die Abreise nicht innerhalb der vorgeschriebenen täglichen Frist, d. h. bis 12.00 Uhr für Stellplätze und bis 10.00 Uhr für Wohneinheiten, so hat der Kunde den Aufenthalt auch am Abreisetag zu bezahlen.
ART. 7 – Tagesgäste - Besucher
  1. Die Direktion behält sich das Recht vor, Tagesbesucher und Gäste, immer ohne begleitende Hunde, mit Erlaubnis für maximal 2 Stunden kostenlos einzulassen, vorbehaltlich der organisatorischen Anforderungen des Unterkunftskomplexes.
  2. Eine anschließende Verlängerung des Aufenthalts muss von der Direktion genehmigt werden und hat die Bezahlung des Aufenthalts gemäß der Preisliste zur Folge. In diesem Zusammenhang müssen alle Änderungen des Aufenthalts bis 20.00 Uhr gemeldet werden.
  3. Besucher und Gäste dürfen den Campingplatz nur zu Fuß und während der Tageszeit betreten.
  4. Die Gäste des Campingplatzes sind verpflichtet, sich zu vergewissern, dass ihre Gäste über eine Genehmigung der Direktion verfügen, und sind für deren Verhalten auf dem Campingplatz verantwortlich.
ART. 8 - Tiere
  1. Die Zulassung von Tieren liegt im Ermessen der Direktion. Auf dem Campingplatz können Hunde aller Größen zugelassen werden, mit Ausnahme der folgenden Rassen: Rottweiler, Neapolitanische Dogge, Korsen, Bulldogge, Pitbull, Bullterrier, Dogo und bestimmte Arten von Schäferhunden, Hunde aus der Familie der Molosser und Kreuzungen zwischen diesen Rassen. Die oben genannte Liste ist nicht erschöpfend und Hunde - auch verschiedener Rassen - werden nur mit schriftlicher Genehmigung der Direktion zugelassen, die nach Vorlage der Dokumente und eines Fotos des Hundes oder des Hundes selbst erteilt wird. Andere Haustiere sind erlaubt, mit einem Maximum von 2 Haustieren pro Einrichtung. Die Tiere müssen von einem Impfpass und einer Kopie des Gesundheitszeugnisses begleitet sein. Ihre Anwesenheit muss zum Zeitpunkt der Buchung angegeben werden.
  2. Hunde müssen am Campingplatz immer an der Leine geführt werden (maximale Länge 1,5 m); der Besitzer muss jederzeit einen Maulkorb mit sich tragen, der im Falle einer Gefahr für Mensch oder Tier zu verwenden ist (Ord. Min. Sal. über den Schutz der öffentlichen Sicherheit vor Aggressionen durch Hunde; Art. 672cp; Art. 2052 cc). Die Besitzer sind verpflichtet, die physiologischen Bedürfnisse ihrer Tiere zu befriedigen und dafür zu sorgen, dass sie andere Gäste des Campingplatzes nicht stören. Katzen und andere Haustiere dürfen nicht außerhalb der Stellplätze oder Wohneinheiten gelassen werden. Es ist verboten, Tiere in das Schwimmbad, den Supermarkt und den Spielplatz mitzunehmen. Haustiere dürfen auf dem Gelände des Campingplatzes nicht allein gelassen werden.
  3. Die Besitzer der Haustiere haften für alle Schäden, die sie Dritten oder dem Gelände des Campingplatzes zufügen.
  4. Hunde dürfen nicht an den Strand, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen, in Übereinstimmung mit der Hafenmeisterverordnung. Den Hunden ist der Zugang und die Benutzung der Toiletten und Duschen untersagt und sie dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gewaschen werden.
ART. 9 – Ruheordnung
  1. Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und die Benutzung von Geräten, die die Gäste des Campingplatzes stören, müssen jederzeit vermieden werden.
  2. Während der Ruhezeiten von 14.00 bis 16.00 Uhr und von Mitternacht bis 7.00 Uhr ist insbesondere folgendes untersagt: - die Benutzung von Beschallungsanlagen; - die Benutzung von Sport- und Freizeiteinrichtungen und -geräten; - das Be- und Entladen von Gepäck; - der Auf- und Abbau von Zelten oder Bauten. Das Ein- und Ausfahren sowie der Verkehr von Kraftfahrzeugen ist von Mitternacht bis 7.00 Uhr grundsätzlich verboten.
  3. Die Benutzung von elektrischen Rollern ist nur im Schritttempo und unter Beachtung der Verkehrsschilder erlaubt. Sie dürfen nur mit einem Schutzhelm benutzt werden.
ART. 10 – Fahrzeugverkehr und Parken - Wohnwageneinfahrt
  1. Nur vom Kunden gekennzeichnete und durch das Kennzeichen identifizierte Autos und Motorräder dürfen den Campingplatz befahren. Pro Stellplatz oder Wohneinheit darf sich immer nur ein Fahrzeug auf dem Campingplatz befinden.
  2. Alle Fahrzeuge dürfen nur zum Befahren und Verlassen des Campingplatzes verwendet werden, und zwar während der erlaubten Zeiten, im Schritttempo und in Übereinstimmung mit den dafür vorgesehenen Schildern. Von Mitternacht bis 7 Uhr morgens ist es verboten, sich mit Autos und Motorrädern auf dem Campingplatz zu bewegen; es ist immer verboten, sich mit Autos und Motorrädern im Bereich des Spielplatzes zu bewegen.
  3. Autos und Motorräder müssen auf dem Stellplatz geparkt werden, der mit der Ausrüstung des Kunden belegt sein muss, die den notwendigen Platz frei lässt, oder auf dem zugewiesenen Parkplatz. Die Kraftfahrzeuge der Kunden in den Unterkunftseinheiten (Bungalows, Hütten, Housing Tent, Mobilheime) müssen ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abgestellt werden; andernfalls werden sie auf Kosten des Kunden entfernt. Falsch geparkte Fahrzeuge werden daher mit einem Bußgeld von €. 40,00 und werden auf Kosten und Verantwortung des Kunden entfernt.
  4. Die Erlaubnis der Zufahrt mit dem Auto, durch das Lesen des Nummernschildes, wird im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschriften, wenn von der Verwaltung entdeckt, zurückgenommen.
  5. Die Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger, die von den Gästen für ihren Aufenthalt auf dem Campingplatz benutzt werden, müssen typgeprüft sein und auf jeden Fall den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Straßenverkehr entsprechen.
ART. 11 – Kinder
Die Erwachsenen sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, damit sie die Ruhe und Sicherheit der anderen Gäste nicht stören.
ART. 12 – Verschiedene Verbote
Es ist verboten:
  1. Entsorgung von Hausmüll außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter und Mülltonnen sowie von Sondermüll oder gefährlichen Abfällen auf dem Campingplatz.
  2. Löcher oder Rinnen in den Boden zu graben und Stellplatzbegrenzungsgräben zu verändern.
  3. den Platz außerhalb des Stellplatzes in irgendeiner Weise zu besetzen. Innerhalb des Stellplatzes muss ein freier Rand von mindestens 60 cm verbleiben.
  4. Anzünden von offenen Feuern.
  5. Mehr als eine Gasflasche auf dem Stellplatz aufzubewahren und diese nicht an das Gasnetz anzuschließen.
  6. Auf den Stellplätzen, in den dort installierten Unterkunftseinrichtungen und in den Wohnmobilen des Kunden Elektro- und Gasinstallationen zu verwenden, die nicht den Vorschriften für ihre Nutzung entsprechen.
  7. Die Durchführung von Arbeiten oder deren Beauftragung durch Dritte, die Verwendung von lärmenden oder elektrisch betriebenen Geräten zur Durchführung von Arbeiten jeglicher Art auf dem Stellplatz ohne schriftliche Genehmigung der Campingplatzleitung. Solche Arbeiten dürfen nicht an Wochenenden und an allen Tagen von Mai bis September durchgeführt werden.
  8. Beschädigung der Vegetation und der Campingausrüstung.
  9. Verschütten oder Verstreuen von Ölen, Kraftstoffen, kochenden, salzigen oder Abfallflüssigkeiten auf dem Boden. Es ist auch verboten, unbenutzte flüssige oder feste Abfälle oder Farben, Lösungsmittel usw. in die Kanalisation oder andere Abflüsse zu kippen.
  10. Das Waschen von Autos, anderen Fahrzeugen, Planen und Gegenständen jeglicher Art, die die Verwendung von chemischen oder spezifischen Produkten erfordern, außerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs am Eingang des Campingplatzes.
  11. Das Waschen von Geschirr und Wäsche außerhalb der dafür vorgesehenen Waschbecken.
  12. Waschen oder Abwaschen an den Brunnen des Campingplatzes.
  13. Verschwendung oder Missbrauch von Wasser.
  14. Verwendung von Strom über die vorgeschriebene Menge (4 Ampere) hinaus und Anschluss an mehr als eine Steckdose pro Stellplatz.
  15. Das Aufstellen von Zäunen, das Anbinden und Verankern an Pflanzen, das Ziehen von Seilen in Augenhöhe und das Aufstellen von allem anderen, was eine potenzielle Gefahr oder ein Hindernis für den freien Durchgang darstellen könnte. Kleine Zäune können von der Direktion nur aus besonderen Gründen, z.B. für kleine Kinder oder Hunde, schriftlich genehmigt werden. Nicht genehmigte Arbeiten werden vom Personal des Campingplatzes auf Kosten des Gastes entfernt.
  16. Das Fahren mit dem Auto oder einem anderen Verkehrsmittel mit einer Geschwindigkeit, die über Schrittgeschwindigkeit hinausgeht.
  17. Das Aufstellen von Küchen aus festem Material.
  18. Das Verlegen von Pflastersteinen auf dem Stellplatz, mit Ausnahme der Verwendung von durchlässigen Matten und kleinen Holzsockeln, die leicht zu entfernen sind und sich immer innerhalb des mit Planen und anderen Schutzvorrichtungen abgedeckten Bereichs befinden; nicht genehmigte Pflastersteine werden vom Personal des Campingplatzes auf Kosten des Gastes entfernt.
  19. Formaldehydhaltige Toiletten innerhalb des Campingplatzes zu entleeren.
  20. das Anbringen von Hinweisen kommerzieller Art auf dem Stellplatz. Diese Aushänge können am Schwarzen Brett an der Rezeption angebracht werden..
  21. Anlage von Wasservorräten durch Verwendung von Behältern außerhalb und zusätzlich zu den in den Unterkunftsfahrzeugen (Wohnwagen oder Wohnmobilen) vorhandenen Behältern, insbesondere in einer für den normalen Gebrauch ungeeigneten Größe. Die Regeln für die Aufbewahrung von Lebensmitteln und Getränken sollten auch für Wasser in den Behältern von Übernachtungsunterkünften eingehalten werden, und die Behälter sollten geleert werden, wenn sie mehrere Tage lang nicht benutzt werden.
  22. Feuerstellen und Grills müssen an geschlossenen Seiten in einem Abstand von weniger als 60 cm und an offenen Seiten in einem Abstand von weniger als 2 m zu anderen Einrichtungen aufgestellt werden. Feuerstellen oder Grills dürfen nicht unter Bäumen aufgestellt werden, müssen mit einem geeigneten Feuerlöscher besetzt sein und der vordere Boden muss aus nicht brennbarem Material bestehen. Sie dürfen nur mit einer erzwungenen Flamme (kein Holz oder Holzkohle) betrieben werden. Ihre Aufstellung bedarf stets der schriftlichen Genehmigung durch die Direktion.
  23. Das Überqueren/Betreten von fremden Stellplätzen, um zu den Toiletten oder anderen Bereichen des Campingplatzes zu gelangen.
ART. 13 – Schutzplanen und Vorzelte.
  1. Das Anbringen von Schutzplanen auf der Veranda ist genehmigungs- und gebührenpflichtig; die Schutzplanen aus selbstverlöschendem oder vorzugsweise feuerfestem Material dürfen in jedem Fall
  •   nicht an den Pflanzen befestigt werden
  •   die Abmessungen des Wohnwagens und der Veranda nicht überschreiten und eine Neigung von mehr als 10 % aufweisen (Toleranzen: an der Vorderseite bis zu 200 cm; an den Seiten bis zu 20 cm; am First bis zu 40 cm; überdachte Fläche weniger als 2/3 der Gesamtfläche);
  • transparent und aufrollbar sein;
  • keine tragenden Rahmen von übermäßiger Wucht verwenden;
  • eine Farbe haben, die mit der Umgebung harmoniert und ästhetisch akzeptabel ist.
  1. Das Anbringen von Schirmen oder Markisen, die an der Veranda verankert sind, in reduzierten Abmessungen und in einer Farbe, die mit der installierten Ausrüstung harmoniert, und auf jeden Fall von einem Typ, der mechanisch oder elektrisch aufgerollt werden kann, ist erlaubt.
  2. Die seitlichen Abschlüsse der Stellplätze dürfen auf keinen Fall mit Markisen oder anderem festen Material versehen werden.
  3. Alle Aufbauten müssen auf Anweisung der Direktion und in jedem Fall gleichzeitig mit dem Ende des Aufenthalts entfernt werden; andernfalls hat die Direktion das Recht, die Entfernung auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
  4. Es ist erlaubt, Pavillons ohne seitlichen Abschluss und in jedem Fall innerhalb der Grenze von insgesamt 39 Quadratmetern aufzustellen, wobei die maximale Überdachung gemäß den Vorschriften zu beachten ist.
    Es ist erlaubt, Gestell und die Plane nur und ausschließlich auf Stellplätzen mit einem Jahresvertrag installiert zu lassen.
ART.14 – Vorbauten
Vorbauten für Wohnwagen aus Holz und anderen starren Materialien dürfen auf den Stellplätzen aufgestellt werden. Das Aufstellen von Vorbauten unterliegt der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Campingplatzleitung; um diese Genehmigung zu erhalten, muss ein anschaulicher Plan der aufzustellenden Struktur angefertigt werden, der die Maße der Struktur in Länge, Tiefe und Höhe, die verwendeten Materialien, die Außenfarben oder alles andere, was von der Leitung verlangt wird, enthält. In jedem Fall kann der Stellplatz mit maximal drei Modulen eingerichtet werden, davon: Wohnwagen, Vorbau und Veranda.
Die Einrichtung des Vorbaus ist eine Alternative zur Einrichtung jeglicher Struktur (Küchen, Zelte, Igloo, usw.) auf dem Stellplatz, zusätzlich zu der in den folgenden Punkten erwähnten Wohnwagenüberdachung und Veranda. An der kurzen Seite des Vorplatzes können ein 90 cm langer, 80 cm hoher und 40 cm tiefer Gasflaschenbehälter und ein 90 cm langer, 80 cm hoher und 60 cm tiefer Schrank aufgestellt werden
Die Vorplätze können folgende Abmessungen haben
  • Maximale Tiefe: 2,5 Meter;
  • Maximale Höhe: 30 cm mehr als der Wohnwagen;
  • Maximale umbaute Fläche: 18 Quadratmeter.
Wohnwagendächer und Veranden, ebenfalls aus Holz, dürfen mit folgenden Maximalmaßen aufgestellt werden: maximale überdachte Fläche (Wohnwagen bzw. dessen Dach und Veranda, falls vorhanden): 24 Quadratmeter. Das Dach des Wohnwagens kann nicht seitlich geschlossen werden.
  • Die Veranda darf an den Seiten in keiner Weise geschlossen sein. Die Veranda darf nicht geschlossen, gepflastert oder eingezäunt sein; in der Veranda darf eine hölzerne Plattform aufgestellt werden, die mit Füßen vom Boden abgehoben und durch einen abnehmbaren Zaun mit minimaler optischer Wirkung begrenzt ist.
Die Gesamtfläche der überdachten und geschlossenen Fläche, bestehend aus Vorfahrt und Wohnwagen, darf 36 Quadratmeter nicht überschreiten. Die überdachte (geschlossene und nicht geschlossene) Gesamtfläche, bestehend aus Vorraum, Veranda und Wohnwagendach, darf 42 Quadratmeter nicht überschreiten. Bitte beachten Sie auch, dass:   
  • Die maximale Belegungsfläche des Stellplatzes darf nie mehr als 2/3 der Gesamtfläche des Stellplatzes betragen;
  • Der Stellplatz muss immer Platz für ein Auto bieten.
  • Vorbauten, Wohnwagenüberdachungen und Veranden dürfen nur in flexibler Weise, nicht fest mit dem Boden verbunden und nur für die Dauer des Abstellens des Wohnwagens errichtet werden.
    Die Genehmigung für das Anbringen von Vorraum, Wohnwagenüberdachung und Veranda ist stets auf die Dauer der Anwesenheit des Wohnwagens auf dem Campingplatz zu beschränken und muss ausdrücklich für jedes Jahr oder eine kürzere Dauer der Anwesenheit auf dem Campingplatz schriftlich erneuert werden.
    Insbesondere muss der Vorplatz so gebaut sein, dass er mit mechanischen Mitteln angehoben und bewegt werden kann.
    Wenn die Direktion eine Diskrepanz zwischen der erteilten Genehmigung und dem, was der Kunde tatsächlich installiert hat, einschließlich zusätzlicher Strukturen jeglicher Art, feststellt, ordnet sie die sofortige Anpassung der Genehmigung oder die Entfernung von allem, was nicht schriftlich genehmigt wurde, auf Kosten des Kunden an. Andernfalls kann die Direktion die Entfernung direkt vornehmen, wobei die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
    Bei Saison- und Jahresverträgen können Voreingänge installiert werden, die auf Anweisung der Direktion unverzüglich und in jedem Fall gleichzeitig mit der Beendigung des Aufenthalts entfernt werden müssen. Im Falle von Saisonverträgen muss der Kunde am Ende der Saison alle Strukturen vom Stellplatz entfernen. Bei Nichteinhaltung hat die Campingplatzverwaltung die Möglichkeit, die Voreintragungen auf Kosten des Kunden zu entfernen.
    Bei Nichtverlängerung des Jahres- oder Saisonvertrages muss der Vorplatz auf jeden Fall zusammen mit allen anderen Einrichtungen auf Kosten und unter der Obhut des Kunden vom Stellplatz entfernt werden.
    Wünscht der Kunde eine Überwinterung und verpflichtet er sich, den Wohnwagen in den Monaten Oktober bis einschließlich März in keiner Weise zu benutzen, so wird die Direktion nach eigenem Ermessen die besten Vorkehrungen für die Lagerung, den Umzug oder das Belassen des Wohnwagens und des Vorplatzes auf dem Stellplatz treffen.
    In jedem Fall, am Ende des Vertrages, saisonal oder jährlich, von Zeit zu Zeit im Gange, wenn die Verwaltung der Auffassung, dass der Platz aus irgendeinem Grund frei ist, müssen die Strukturen auf Kosten des Kunden entfernt werden.
    Der neue Vertrag für die folgenden Jahre, saisonal oder jährlich, und giilt vorbehaltlich der vollständigen Einhaltung dieser Bestimmungen und andere Vorschriften des Campingplatzes.
    Den Kunden wird empfohlen, im Voraus eine Versicherung sowohl für die Einrichtungen und die Ausrüstung als auch für die Risiken des Campings abzuschließen.
    Wir erinnern Sie daran, dass es gute Praxis ist, einen Feuerlöscher zu haben, der für die verwendete Ausrüstung geeignet ist.
Der Campingplatz ist nicht verantwortlich für die durch das Feuer verursachten Schäden.
ART. 14 a - Reservierte Toiletten/Duschkabinen
Auf den Stellplätzen können auch bewegbare Einheiteninstalliert werden, die die Funktion von Sanitäranlagen, WC und Duschen haben und den Bewohnern des Stellplatzes vorbehalten sind. Die Gegenstände können aus Holz oder anderen festen Materialien bestehen. Die Direktion erstellt zwei Schemata, die von den Kunden bei der Errichtung der Sanitäranlagen zu beachten sind, und zwar hinsichtlich der Abmessungen, der zu verwendenden Materialien, der Farben und der Standardisierung der dort aufgestellten Geräte.
Die Einrichtung der Sanitäranlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Campingplatzdirektion. Um die Genehmigung zu erhalten, muss ein anschaulicher Plan der zu installierenden Struktur angefertigt werden, der die Maße der Struktur in Länge, Tiefe und Höhe, die verwendeten Materialien, die Außenfarben und/oder alles andere, was von der Direktion verlangt wird, enthält.
Ein Plan des Stellplatzes muss ebenfalls vorgelegt werden, auf dem alle dort platzierten Geräte und ihre Maße angegeben sind.
  • Maximale Länge: 2 Meter
  • Maximale Tiefe: 1,8 Meter
  • Maximale Höhe: 2,20 Meter innen und 2,40 Meter außen.
Die Serviceblöcke müssen an der Rückseite oder an den Seiten des Spielfeldes in einem Mindestabstand von 1 Meter zu Pflanzen, Lichtmasten oder anderen festen Einrichtungen aufgestellt werden. Die Installation kann in einem Abstand von einem Meter zur Stellplatzgrenze erfolgen, es sei denn, sie erfolgt in Absprache mit dem Benutzer des benachbarten Stellplatzes und des Campingplatzes, um den Platz und die Einrichtungen zu optimieren.
Wir erinnern Sie auch daran, dass:
  • Die maximale Belegungsfläche des Stellplatzes darf niemals 2/3 der gesamten Fläche des Stellplatzes überschreiten
  • Es muss jederzeit möglich sein, ein Auto innerhalb des Stellplatzes zu parken.
Die Serviceblöcke müssen in einer unsicheren Art und Weise gebaut werden, nicht mit dem Boden verbunden und mit einer Anwesenheit, die auf die Zeit des Parkens des Wohnwagens begrenzt ist.
Die Serviceblöcke können einer vorübergehenden kommunalen Genehmigung unterliegen, falls diese erforderlich ist, und müssen vom Campingplatz beantragt werden und haben eine maximale Dauer von 6 Monaten pro Jahr.
Die Genehmigung zur Installation der Serviceblöcke ist immer auf die Dauer der Anwesenheit auf dem Campingplatz mit dem Wohnwagen beschränkt und muss ausdrücklich schriftlich für jedes Jahr oder eine kürzere Dauer der Anwesenheit auf dem Campingplatz erneuert werden.
Insbesondere muss der Serviceblock mit Maßnahmen (Robustheit des Sockels etc.) gebaut sein, die ein Anheben und Bewegen mit mechanischen Mitteln ermöglichen und erleichtern.
Stellt die Direktion eine Diskrepanz zwischen der erteilten Genehmigung und dem, was der Kunde tatsächlich installiert hat, fest, ordnet sie die sofortige Anpassung der Genehmigung oder die Entfernung des Serviceblocks auf Kosten des Kunden an.
Erfolgt keine Anpassung, entfernt die Direktion den Serviceblock direkt auf Kosten des Kunden.
In jedem Fall, am Ende des Saison- oder Jahresvertrags, von Zeit zu Zeit im Gange, wenn die Direktion der Ansicht ist, dass der Stellplatz aus irgendeinem Grund frei ist, müssen die Einrichtungen auf Kosten und Pflege des Kunden entfernt werden.
Der neue Vertrag für die folgenden Jahre, Saison- oder Jahresvertrag, unterliegt der vollständigen Einhaltung dieser Bestimmungen und anderer Vorschriften des Campingplatzes.
ART. 14 b - Mobilheime oder Wohnagen
Auf den Stellplätzen können die Kunden mit Genehmigung abnehmbare Gegenstände, wie z. B. Wohnmobile, aufstellen, die den Bewohnern des Stellplatzes vorbehalten sind.
Um die Genehmigung zu erhalten, muss ein anschaulicher Plan der aufzustellenden Struktur erstellt werden, der die Maße der Struktur in Länge, Tiefe und Höhe, die verwendeten Materialien, die Außenfarben und/oder alles andere, was von der Direktion verlangt wird, enthält.
Ein Plan des Stellplatzes muss ebenfalls vorgelegt werden, mit Kennzeichnung aller dort aufgestellten Geräte und deren Abmessungen.
Die Schlafplätze in den Mobilheimen entsprechen den vom Hersteller angegebenen. Alle Mobilheime müssen über eine reservierte, nicht überdachte Fläche verfügen, einschließlich eines Parkplatzes, der ebenfalls auf verschiedenen Plätzen liegt und ihrer Gesamtfläche entspricht. Die Mobilheime müssen:
a) die Drehmechanismen in Betrieb halten;
b) keine permanente Verbindung mit dem Boden haben und die Verbindungen zu den technischen Netzen müssen jederzeit abnehmbar sein.
Es darf nur eine offene Veranda, die nur mit einer Überdachung versehen ist, aufgestellt und an das Wohnmobil angeschlossen werden. Die verwendeten Materialien müssen in jedem Fall fest, abbaubar und transportfähig sein. Veranden müssen ebenfalls gemäß Absatz 1 zugelassen sein.
Das Anbringen von Schutzplanen an den Seiten der Veranda ist genehmigungs- und gebührenpflichtig; die Schutzplanen aus selbstlöschendem oder vorzugsweise feuerfestem Material müssen auf jeden Fall durchsichtig und aufrollbar sein und ästhetisch akzeptabel aussehen.
Alle Aufbauten müssen auf Anweisung der Direktion und in jedem Fall gleichzeitig mit dem Ende des Aufenthalts entfernt werden; andernfalls hat die Direktion das Recht, die Entfernung auf Kosten des Kunden vorzunehmen.

Es ist erlaubt, auf der Rückseite des Mobilheims, d.h. auf der der Straße abgewandten Seite, einen Werkzeugschrank mit folgenden Abmessungen zu installieren: maximale Höhe cm 180; maximale Breite cm 150; maximale Tiefe cm 80. Alle Gegenstände, z.B. Waschmaschine, Waschbecken usw., müssen im Schrank selbst untergebracht werden; außerhalb des Schranks dürfen keine Gegenstände untergebracht werden.
Eine Ausnahme bildet der Schrank/Bodenständer, der an der Rückseite des Wohnmobils angebracht werden darf. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Fahrräder während der Schließzeit mit einer Plane abgedeckt werden dürfen, die während der Öffnungszeit des Campingplatzes entfernt werden muss und in jedem Fall ästhetisch akzeptabel sein muss.
Außerdem ist es verboten, die freie Bodenfläche mit nicht durchlässigen Planen abzudecken. Als Alternative ist ein kleiner Durchgang mit Pflasterung im Freien, ausschließlich für den Eingang des Wohnmobils und um das Wohnmobil selbst herum, erlaubt. Für den Durchgang von der Straße zum Eingang des Wohnmobils sind zwei Reihen von Stellplätzen erlaubt, und eine Reihe entlang der Umrandung, mit einer Standardgröße von 40 cm x 40 cm.
Die Installation jeglicher Art von Zaun, oder Stangen oder Ketten, abnehmbar und nicht abnehmbar, die den dem Kunden zugewiesenen Stellplatz abgrenzen, ist nicht erlaubt.

Stellt die Direktion Abweichungen zwischen der erteilten Genehmigung und der tatsächlichen Installation durch den Kunden fest, so ordnet sie die sofortige Anpassung der Genehmigung oder die Entfernung auf Kosten des Kunden an. Erfolgt keine Anpassung, so veranlasst die Direktion direkt die Entfernung auf Kosten des Kunden.
Eine Entfernung auf Kosten und in Obhut des Kunden wird auch dann angeordnet, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und die geltenden regionalen Vorschriften nicht eingehalten werden.
Wird ein Mobilheim direkt auf dem Campingplatz gekauft, verpflichtet sich der Kunde, den äußeren Zustand der Struktur niemals und ohne Grund zu verändern und Strom und Gas nach Verbrauch zu bezahlen.
In jedem Fall müssen die Strukturen am Ende des laufenden Saison- oder Jahresvertrags auf Kosten des Kunden entfernt werden, wenn die Direktion den Platz aus irgendeinem Grund für frei hält.
Der neue Vertrag für die folgenden Jahre, ob Saison- oder Jahresvertrag, unterliegt der vollständigen Einhaltung dieser Bestimmungen und der anderen Vorschriften des Campingplatzes und des Gesetzes.
ART. 15 – Wintereinlagerung

Schließt der Kunde mit dem Campingplatz einen Winterlagervertrag ab, so müssen die Wohnwagen, Trolleys und Vor-Caravans bei Schließung des Campingplatzes auf dem Stellplatz stehen bleiben und können vom Campingplatz auf den Parkplatz gebracht werden; sie werden zu Beginn der nächsten Saison wieder vom Campingplatz auf den Stellplatz gestellt. Wohnwagen und Trolleys müssen mit Planen abgedeckt werden, um die Bewegung nicht zu behindern. Der Anschluss an die Stromsäule muss vor der Abreise ausgesteckt werden. Es dürfen keine Kanister oder anderes brennbares Material im Inneren gelassen werden. Es ist verboten, jegliche Art von Ausrüstung, Mobiliar, Kleidung und persönliche Gegenstände in den Wohnwagen und Einrichtungen zurückzulassen. Der Campingplatz versichert die abgestellten Wohnwagen und sonstigen Ausrüstungsgegenstände gegen Diebstahl, Vandalismus und Feuer; er haftet nicht für Diebstahl und sonstige Schäden (Feuer usw.) an den auf den Stellplätzen abgestellten Gegenständen.


ART. 16 – Verlorengegangene Gegenstände
Gegenstände, die auf dem Campingplatz gefunden werden, müssen der Direktion zur rechtlichen Verfolgung übergeben werden.
ART. 17 – Strandservice, Pool und Sportanlagen 
.
  1. Die Gäste des Stellplatzes haben das Recht auf einen schattigen Platz (nur Sonnenschirm) in den von der Direktion angegebenen Badeanstalten. Auf Anfrage müssen die Gäste dem Personal den entsprechenden “PASS” vorzeigen, der es ihnen erlaubt, den Sonnenschirm zu benutzen. Gäste von Mobilheimen können auf Anfrage den Strandservice (1 Sonnenschirm + 2 Liegen) gegen Zahlung der vom Campingplatz angegebenen Gebühr in Anspruch nehmen.
  2. Kunden, die Zugang zum Schwimmbad haben, müssen einen regulären persönlichen "PASS” besitzen; sie müssen Badeschuhe tragen und dürfen nur in Badekleidung erscheinen.
  • Die maximale Tiefe des Schwimmbeckens beträgt 150 cm, die minimale Tiefe 90 cm; die Tiefe des Kinderbeckens beträgt 70 cm;
  • Höchstens 435 Personen können das Schwimmbecken zu den am Eingang angezeigten Zeiten gleichzeitig betreten;
  • Kinder unter 12 Jahren, die nicht in Begleitung eines Erwachsenen sind, dürfen das Schwimmbad nicht betreten;
  • ein Badetuch, ein Bademantel, eine kleine Tasche sind im Schwimmbad erlaubt;
  • Fahrräder, Bälle, anderes Spielzeug und Tiere sind im Schwimmbad nicht erlaubt;
  • Die Toiletten befinden sich im Schwimmbad und neben dem Eingang;
  • Es ist obligatorisch, vor dem Baden zu duschen und ein Fußbad zu nehmen;
  • Es wird empfohlen, nicht innerhalb von 3 Stunden nach einer Mahlzeit zu baden;
  • Im Schwimmbad ist es verboten zu tauchen, am Beckenrand zu laufen, Ball oder Fußball zu spielen, Lunchpakete zu essen, im Freien zu schwimmen;
  • Die Benutzung des Whirlpools ist nur für einen Zyklus erlaubt, danach muss der Platz für den nächsten Kunden verlassen werden.
  • Die Benutzung der Sauna ist kostenlos, eine Reservierung ist erforderlich; sie ist für Minderjährige unter 18 Jahren und für Personen mit bestimmten Krankheiten, die mit ihrer Benutzung nicht vereinbar sind, verboten.
  1. Die Benutzung des Fußballplatzes ist kostenlos; der Schlüssel wird gegen eine Kaution ausgehändigt.
  2. Die Benutzung der Geräte in der Turnhalle und im Freien ist nur für Erwachsene erlaubt; Minderjährige unter 14 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
Die Benutzung der Sauna ist kostenlos, nach obligatorischer Reservierung.
ART. 18 – Haftung und Versicherung
  1. Die Benutzung der Sport- und Freizeiteinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Sie werden darauf hingewiesen, auf Ihre persönlichen Gegenstände zu achten und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen; Geld und Wertsachen dürfen nicht unbeaufsichtigt in Wohnwagen, Zelten oder Unterkunftseinheiten zurückgelassen werden.
  3. Außerdem haftet die Direktion nicht:
  • für den Diebstahl von Wertsachen und Wertgegenständen, die nicht ihrer Obhut anvertraut wurden;
  • für den Diebstahl von Gegenständen, die aufgrund mangelnder Vorsichtsmaßnahmen seitens des Gastes entstanden sind;
  • für Schäden, die von anderen Gästen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Insekten, Krankheiten und Epidemien, auch an Pflanzen, oder anderen Ursachen verursacht wurden, die nicht auf das Verschulden des Campingplatzpersonals zurückzuführen sind.
  1. Die Camper werden gebeten, im Voraus eine Versicherung sowohl für die Einrichtungen und die Ausrüstung als auch für die Risiken des Campings abzuschließen, einschließlich der Schäden, die anderen Gästen und dem Campingplatz zugefügt werden.
  2. Es ist außerdem empfehlenswert, einen Feuerlöscher zu haben, der für die verwendete Ausrüstung geeignet ist.
  3. Beim Verlassen des Campingplatzes müssen alle elektrischen Geräte, einschließlich Kühl- und Gefrierschränke, ausgeschaltet werden. Der Campingplatz haftet nicht für Schäden, die durch die Unterbrechung der Stromversorgung entstehen.
ART. 19 – Ausweisung
  1. Die Direktion behält sich das Recht vor, Personen auszuweisen, die nach ihrem Ermessen gegen die Hausordnung verstoßen oder in irgendeiner Weise die Harmonie und den Geist der Unterkunft stören und den reibungslosen Ablauf des Gemeinschaftslebens und die Interessen der Unterkunft beeinträchtigen.
  2. Kunden, die bereits ausgeschlossen oder abberufen wurden, dürfen den Campingplatz nur mit einer neuen, besonderen Genehmigung der Direktion wieder betreten.
Buchungsbedingungen– Cesenatico Camping Village
  1. Die Reservierung von Unterkunftseinheiten (Bungalows, Mobilheime, Ferienhäuser und Wohnzelte) kann per E-Mail unter unseren Kontaktdaten oder direkt auf unserer Website über das Online-Buchungssystem vorgenommen und abgeschlossen werden. Die Buchung ist persönlich und gilt nur für Personen, deren persönliche Daten im Buchungsvertrag angegeben sind.
  2. Nach Erhalt der Buchungsanfrage schickt Cesenatico Camping Village dem Kunden einen Kostenvoranschlag für den Aufenthalt, in dem die Art der Unterkunft, das Ankunfts- und Abreisedatum, der genaue Betrag für den Aufenthalt, die Zahlungsweise für die Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags und der Restbetrag angegeben sind.
  3. Der Kostenvoranschlag muss vom Kunden überprüft und per E-Mail bestätigt werden.
  4. Der Kunde, der seinen Aufenthalt buchen möchte, muss die Anzahlung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Kostenvoranschlags leisten und den Restbetrag spätestens 12 Tage vor dem Anreisedatum im Cesenatico Camping Village bezahlen, und zwar auf folgende Weise:
    - per Banküberweisung
    Begünstigter Glamping Cesenatico Srl – Credit Agricole CARIPARMA –
    IT48A0623024043000030050365 – Grund: Bitte geben Sie die Buchungsnummer an
    Für Buchungen, die in den 12 Tagen vor dem Anreisedatum getätigt werden, muss der Kunde den Gesamtbetrag des Aufenthalts gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung bezahlen.
    Mit der Buchungsbestätigung und der Zahlung der Anzahlung/des Restbetrages kommt der Buchungsvertrag zustande und ist damit verbindlich. Wenn der Kunde den Aufenthalt ganz oder teilweise storniert oder Änderungen wünscht, die nicht unter Punkt l (elle) aufgeführt sind, gilt die Gebühr in jedem Fall als fällig.
    Für Sonderangebote gelten besondere Bedingungen.
    Die Kurtaxe, falls zutreffend, und nicht gebuchte Zusatzleistungen sind vor Ort zu zahlen.
    WARNUNG: Die Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen stellt eine ausdrückliche Kündigungsklausel dar, die von Seiten des Cesenatico Camping Village die rechtliche Beendigung des Vertrages zur Folge hat, unbeschadet des Ersatzes weiterer Schäden, die dem Cesenatico Camping Village entstehen.
  5. Bei der Ankunft im Cesenatico Camping Village müssen sich die Gäste mit ihrer Buchungsbestätigung an der Rezeption melden. Das gebuchte Objekt steht den Gästen ab 16.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein. Bei verspäteter Abreise (nach 10.00 Uhr) stellt Cesenatico Camping Village dem Kunden den Tagestarif der belegten Unterkunft gemäß der öffentlichen Preisliste in Rechnung. Wenn der Kunde nicht bis 10.00 Uhr des nächsten in der Buchung festgelegten Tages im Cesenatico Camping Village eintrifft, behält sich die Direktion das Recht vor, die Buchung zu stornieren und sie an Dritte weiterzugeben.
  6. Die Endreinigung ist obligatorisch und beträgt €. 50,00, zahlbar gleichzeitig mit dem Restbetrag.
  7. Stornierungsanfragen für bestätigte Buchungen müssen schriftlich und per E-Mail erfolgen. Für Stornierungen aus Gründen, die in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Bei Stornierungen aus Gründen, die nicht durch die Versicherungspolice abgedeckt sind und die innerhalb von 7 Tagen vor dem Anreisedatum schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden, wird dem Kunden ein Alternativaufenthalt innerhalb der laufenden Saison vorgeschlagen. Sollte der Kunde den Urlaub nicht antreten können, wird die Anzahlung am Ende der Sommersaison per Banküberweisung zurückerstattet. Wird einbehalten €. 80,00 werden von der Anzahlung abgezogen. Bei Stornierungen nach der oben genannten Frist erfolgt keine Rückerstattung.
  8. Stellplatzbuchungen werden für einen Mindestaufenthalt von 7 Nächten mit 2 zahlenden Erwachsenen angenommen; im August, Mindestaufenthalt von 14 Nächten.
    Der Kunde, der eine Reservierung für den Aufenthalt vornehmen möchte, muss die Anzahlung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Angebots leisten und den Gesamtbetrag spätestens 12 Tage vor dem Ankunftsdatum im Cesenatico Camping Village auf folgende Weise begleichen:
    - per Banküberweisung
    Begünstigter Glamping Cesenatico Srl – Credit Agricole CARIPARMA –
    IT48A0623024043000030050365 – Grund: Bitte geben Sie die Buchungsnummer an
    Für Buchungen, die in den 12 Tagen vor dem Anreisedatum getätigt werden, muss der Kunde den gesamten Betrag für den Aufenthalt gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung bezahlen.
    Im Falle einer Stornierung, die schriftlich und per E-Mail innerhalb von 7 Tagen nach dem Anreisedatum mitgeteilt werden muss, wird dem Kunden ein alternativer Aufenthalt innerhalb der laufenden Saison vorgeschlagen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, den Urlaub zu nehmen, wird die Anzahlung per Banküberweisung am Ende der Sommersaison zurückerstattet. Wird abgezogen €. 40,00 wird von der Anzahlung als Bearbeitungsgebühr abgezogen. Keine Rückerstattung è vorgesehen für Stornierungen nach der oben angegebenen Frist. Bei der Ankunft im Cesenatico Camping Village müssen sich die Gäste mit ihrer Buchungsbestätigung an der Rezeption melden. Die gebuchte Unterkunft steht den Gästen ab 12.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und muss bis 12.00 Uhr am Abreisetag geräumt sein. Bei verspäteter Abreise (nach 12.00 Uhr) stellt Cesenatico Camping Village dem Kunden den Tagestarif für den belegten Stellplatz gemäß der öffentlichen Preisliste in Rechnung. Wenn der Kunde nicht bis 10 Uhr des nächsten in der Buchung festgelegten Tages im Cesenatico Camping Village eintrifft, behält sich die Direktion das Recht vor, die Buchung zu stornieren und den Platz Dritten zur Verfügung zu stellen.
  9. Mit der Bestätigung des Kostenvoranschlags akzeptiert der Kunde die Buchungsbedingungen und die aktuelle Preisliste und verpflichtet sich, die Vorschriften des Cesenatico Camping Village gewissenhaft einzuhalten. Die Direktion hat die Möglichkeit, den Buchungsvertrag zu kündigen, wenn der Unterzeichner, seine Familienmitglieder und/oder Gäste die geltenden Vorschriften nicht einhalten.
  10. Hinsichtlich der Tiere sind Hunde aller Größen auf dem Campingplatz erlaubt, mit Ausnahme der folgenden Rassen: Rottweiler, Neapolitanische Dogge, Korsika, Bulldogge, Pitbull, Bullterrier, Dogo und bestimmte Arten von Schäferhunden, Hunde aus der Familie der Molosser und Kreuzungen zwischen diesen Rassen. Andere Haustiere sind erlaubt, wobei maximal 2 Haustiere pro Einrichtung zugelassen sind. Hunde müssen an der Leine geführt werden und sollten einen Maulkorb tragen; ihr Zutritt liegt im Ermessen der Direktion.
  11. Alle Werbeaktionen (Sonderangebote, Last-Minute-Angebote usw.), die im Laufe des Jahres durchgeführt werden, können nicht rückwirkend gelten.
  12. Es werden keine Änderungen der persönlichen Daten, der Teilnehmerzahl oder der zusätzlichen Leistungen gegenüber den Angaben in der Buchungsbestätigung akzeptiert, es sei denn, sie werden innerhalb von 10 Tagen vor dem Anreisedatum mitgeteilt. Alle Einrichtungen des Feriendorfs und des Campingplatzes stehen daher nur den Personen zur Verfügung, die auf dem Datenblatt angegeben sind, das zusammen mit der Anzahlung/dem Restbetrag übersandt wurde.
  13. Von Kunden erhaltene Vorschläge bezüglich der Präferenzen in Bezug auf die Lage innerhalb des Feriendorfs oder der Einrichtungen des Campingplatzes werden als solche behandelt und stellen weder eine vertragliche Verpflichtung noch eine absolute Garantie dar, da die Zuteilung vor Ort nach dem alleinigen Ermessen des Cesenatico Camping Village erfolgt.

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"Erstaunlich"

Wir kommen jetzt schon zum dritten Mal und es ist immer wieder wunderschön! Es ist immer sehr schön, eine magische Atmosphäre, Entspannung und super S
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Stefania A

Erstaunlich

Wir kommen jetzt schon zum dritten Mal und es ist immer wieder wunderschön! Es ist immer sehr schön, eine magische Atmosphäre, Entspannung und super Spaß. Die Ruhe dieses Campingplatzes ist unbezahlbar, für uns ist es immer schön, ins Camping Village zurückzukehren, und wir können es wärmstens empfehlen 🥰

Stefania A - Familienurlaub
02-06-2025

"Exzellent"

übersetzt von Google Translate Wir hatten eine schöne Zeit, alles wie erwartet, wir werden auf jeden Fall so bald wie möglich für einen Urlaub mit Fam
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IVANA P

Exzellent

übersetzt von Google Translate Wir hatten eine schöne Zeit, alles wie erwartet, wir werden auf jeden Fall so bald wie möglich für einen Urlaub mit Familie und Freunden zurückkehren, ich werde herausfinden, wie ich die Saison gestalten kann, ich habe saisonale Wohnwagen gesehen, danke, bis bald, ich komme aus Mestre, Provinz Venedig

IVANA P - Familienurlaub
29-05-2025

"SUPERLATIV"

übersetzt von Google Translate Wunderschöner Campingplatz im Schatten jahrhundertealter Bäume. Viele Dienstleistungen, Friseur, Schönheitssalon, Bar,
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Traveler28918492444

SUPERLATIV

übersetzt von Google Translate Wunderschöner Campingplatz im Schatten jahrhundertealter Bäume. Viele Dienstleistungen, Friseur, Schönheitssalon, Bar, Restaurants, Taverne, Piadineria usw. usw. Hier fehlt es wirklich an nichts. Die Sauberkeit ist im Allgemeinen ausgezeichnet, überall findet man Personal, das die Wege reinigt... für Kinder geeignete Spiele, Schwimmbäder, Attraktionen. Autos, die in einigen Bereichen des Campingplatzes nicht fahren dürfen, sorgen für mehr Sicherheit bei den Kindern. Ich hatte das Glück, in einem fantastischen kleinen Haus am Meer zu wohnen. Die Wellen des Meeres wiegten uns in den Schlaf. Das Personal an der Rezeption war fantastisch und immer freundlich und hilfsbereit. „Lara Proietti hat mir unglaublich geholfen und mir trotz ihres enormen Arbeitspensums mehrere Wohneinheiten gezeigt. Er versuchte und tat alles, um meine Bedürfnisse bis zur völligen Erschöpfung zu verstehen und mich so zufriedenzustellen, dass ich, da ich noch immer hier war, meinen Arbeitsurlaub um weitere Wochen verlängerte. Ich schließe mit einem Dankeschön an alle und einem Kompliment an das Management, das ein großartiges Gewinnerteam ist.

Traveler28918492444 - Familienurlaub
17-05-2025

"Die Emilia Romagna im Herzen, auch dank dieses Campingplatzes!"

Wir waren als Familie im Mobilheim „Venere“ untergebracht: modern und neuwertig eingerichtet, 2 Badezimmer beide mit Dusche, eines mit Bidet. Schöne ü
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Traveler234112

Die Emilia Romagna im Herzen, auch dank dieses Campingplatzes!

Wir waren als Familie im Mobilheim „Venere“ untergebracht: modern und neuwertig eingerichtet, 2 Badezimmer beide mit Dusche, eines mit Bidet. Schöne überdachte Terrasse im Freien mit Plastiktisch für 6 Personen, Wäscheständer, Abfalleimer, Besen und Kehrschaufel. Für Besitzer von Kleinkindern und Hunden ist die Terrasse mit einem Tor und Schloss verschlossen. Zum Personal: 10 von 10 Punkten für den Bademeister Massimiliano: sehr gut, professionell, immer höflich und gewissenhaft bei der Durchsetzung der Regeln, insbesondere für die „lebhafteren“ Kinder. Ein Profi, den man in seiner Nähe behalten sollte. Veronik, eine Dame an der Rezeption, war außergewöhnlich zuvorkommend. Er tut alles, um die Wünsche des Kunden zu erfüllen. Großes, auf mindestens 29° beheiztes Schwimmbad mit Rutschen für Kinder. Gut sortierter Markt, Restaurant mit nicht viel Auswahl an Gerichten, aber guten (sogar die Pizza 🍕). Ich empfehle lediglich, neben den Namen der Pizza die Zutaten der Füllung zu schreiben. In der Nähe des Meeres, Möglichkeit, Fahrräder zu mieten. Mirabilandia ist eine halbe Stunde entfernt. Ich hatte gegen Pfand eine Mikrowelle zum Aufwärmen der Kindermilch angefordert und diese bereits im Mobilheim vorgefunden. Sie statten das Haus bereits mit ein paar Rollen Toilettenpapier, einer Packung Papierservietten und einigen Tischsets aus Papier, Badetüchern und Bettlaken aus. Die Heizung erfolgt über eine Wärmepumpe (Klimaanlage) und der Strom wird aktiviert, sobald einer der beiden mitgelieferten Schlüssel in den Schalter direkt am Eingang gesteckt wird. SEHR POSITIVE Erfahrung. WIR KOMMEN WIEDER!

Traveler234112 - Familienurlaub
14-05-2025

"Eine Garantie"

übersetzt von Google Translate Wir waren als Familie mit zwei Kindern im Alter von 3 und 5 Jahren drei Tage dort und haben in einem Mobilheim gewohnt,
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Gian Franco L

Eine Garantie

übersetzt von Google Translate Wir waren als Familie mit zwei Kindern im Alter von 3 und 5 Jahren drei Tage dort und haben in einem Mobilheim gewohnt, das ich hinsichtlich der angebotenen Leistungen für perfekt halte. Zwei Badezimmer, bequeme Betten, Küche mit allem Nötigen. Trotz unseres Aufenthaltes in den ersten Maitagen konnten wir den Fitnessraum mit den notwendigen Geräten, das interne Restaurant und den gut sortierten Markt nutzen. Wir danken allen Mitarbeitern, die stets verfügbar und professionell sind und immer ein Lächeln im Gesicht haben. Veronique von der Rezeption ist ein Beispiel dafür. Apropos beheizter und sehr sauberer Pool, der von meinen Kindern stark genutzt wird: Wir müssen ein separates Kapitel über den Bademeister Massimiliano schreiben. Eines Tages waren wir die einzigen im Pool und er verließ nie seinen Posten und achtete immer auf die Sicherheit! Anschließend habe ich die internen Regeln, einschließlich des Rauchverbots, strikt durchgesetzt, obwohl der Bereich im Freien lag. Lieber Massimiliano, Sie sind ein Beispiel für Professionalität und Arbeitseinsatz. Leider konnten wir das Unterhaltungsprogramm nicht nutzen, da wir außerhalb der Saison dort waren, aber es ist ein Vorwand, wiederzukommen, und wir können es kaum erwarten! Wir glauben, dass die Emilia Romagna der beste Ort ist, um Touristen wie zu Hause zu behandeln, und Camping Cesenatico spiegelt diesen Glauben perfekt wider. Bis bald. Gian Franco und Silvia

Gian Franco L - Familienurlaub
12-05-2025

"schöne Erfahrung"

Übersetzt von Google Translate. Ausgezeichnete Struktur und hervorragende Organisation. Wir waren am langen Wochenende des 1. Mai zum Drachenfest dort
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Alessandro G

schöne Erfahrung

Übersetzt von Google Translate. Ausgezeichnete Struktur und hervorragende Organisation. Wir waren am langen Wochenende des 1. Mai zum Drachenfest dort. Gute Anbindung und voller Aktivität trotz der Nebensaison. Sehr zu empfehlen. Wir waren mit dem Wohnmobil unterwegs. Perfekt für uns. Die Idee mit dem beheizten Pool ist hervorragend.

Alessandro G - Familienurlaub
07-05-2025
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› Die berühmtesten Sehenswürdigkeiten
› Die besten Veranstaltungen, Shows und Konzerte für einen TOP-Sommer
› Adrenalingeladene Themenparks für jeden Geschmack
› Food & Drink: typische Gerichte, Restaurants, Bars und Eisdielen
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