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Vorschriften und Bestimmungen

Verordnung

GESCHÄFTSORDNUNG DES CAMPINGPLATZES

Die vorliegende Ordnung, die Preisliste und die Buchungsbedingungen werden dem Kunden bei seiner Ankunft zur Kenntnis gebracht und sind am Eingang und im Inneren des Campingplatzes ausgehängt. Das Betreten des Campingplatzes stellt eine vorbehaltlose Annahme durch den Kunden dar.
ART. 1 – Zugang zum Campingplatz
  1. Jeder, der den Campingplatz aus irgendeinem Grund betreten möchte, muss eine Genehmigung der Direktion einholen.
  2. Zu diesem Zweck muss der Direktion ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden, damit sie die gesetzliche Registrierung vornehmen kann; die Direktion stellt den Kunden einen "PASS" für den Zugang zu Fuß aus und registriert das Nummernschild, das den Zugang mit dem Fahrzeug erlaubt.
  3. Der "PASS", der streng persönlich und nicht übertragbar ist, muss auf Verlangen des Campingplatzpersonals vorgelegt werden, auch für den Zugang zu den Schwimmbädern und zu den Transportmitteln des Campingplatzes. Die missbräuchliche Verwendung des "PASS" und die Nichtvorlage desselben führen zum Ausschluss vom Campingplatz.
  4. Minderjährigen ist der Zutritt zum Campingplatz nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet, der für sie gesetzlich verantwortlich ist.
  5. und/oder das Einbringen von nicht angemeldeten Fahrzeugen und Tieren hat je nach Fall Folgendes zur Folge
  • Verstoß gegen die Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit;
  • Verstoß gegen das Strafgesetzbuch wegen Hausfriedensbruch, Eindringen in Grundstücke und Gebäude, Diebstahl von Dienstleistungen;
  • Straftatbestand des Vertragsbetrugs.
ART. 2 – Mindestaufenthalt
Die Mindestaufenthaltsdauer auf dem Campingplatz beträgt 1 Tag für Stellplätze und 2 Tage für Wohneinheiten.
ART. 3 – Registrierung
Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der aufgezeichneten Daten zu überprüfen, eventuelle Unstimmigkeiten der Direktion mitzuteilen und Änderungen im Voraus mitzuteilen, wie z.B. Stellplatzwechsel, An- und Abreise von Personen.
ART. 4 – Belegung pro Stellplatz - inbegriffene Personen
  1. Pro Stellplatz ist nicht mehr als eine Besatzung zulässig.
  2. Im Preis für Jahres-, Saison- und Monatsforfaits sind bis zu vier nicht ersetzbare Personen enthalten.
  3. Für Jahres- und Saisonforfaits kann der sogenannte "5+2-Ersatzvertrag" vereinbart werden, der die Möglichkeit vorsieht, zu Beginn der Saison bis zu 7 Personen als Gäste auf dem Stellplatz anzugeben, von denen maximal 5 Personen gleichzeitig auf dem Campingplatz anwesend sein dürfen. Der Campingplatz stellt dem Stellplatzinhaber 5 Ausweise aus und behält immer 2 ein. Für die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als 5 Personen wird auf die Tagespreisliste des Campingplatzes verwiesen.
  4. Alle Jahres- und Saisonverträge können mit einem Stromzähler ausgestattet werden, der für den Teil des Stromverbrauchs berechnet wird, der über den im Vertrag festgelegten Wert hinausgeht (angegeben als 180 kW pro Jahr für Saisonplätze und 240 kW pro Jahr für Jahresplätze).
ART. 5 Auswahl und Nutzung von Stellplätzen und Unterkünften
  1. Der Stellplatz kann vom Kunden aus den vom Personal angegebenen Plätzen ausgewählt werden.
    Die Unterkunftseinheit (Bungalow, Cottage, Housing tent, Mobilheim) wird vom Personal je nach Verfügbarkeit zugewiesen.
  2. Die Direktion behält sich das Recht vor, die Nummer des zugewiesenen Stellplatzes oder der Unterkunftseinheit jederzeit zu ändern, bevor der Kunde den Campingplatz für den gewählten Zeitraum betritt, auch nachdem die Anzahlung überwiesen worden ist. Die Direktion behält sich auch das Recht vor, den Kunden von einem Stellplatz oder einer Wohneinheit, die für den Betrieb und die Arbeiten auf dem Campingplatz erforderlich sind, zu entfernen, auch nach der Einrichtung oder Verlängerung des Vertrags.
  3. Es ist nicht möglich, eine Reservierung ohne Genehmigung der Campingplatzleitung auf einen Dritten zu übertragen.
  4. Reservierte Stellplätze dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Direktion und gegen Entrichtung einer jährlich von der Direktion festgelegten Kaution belegt werden.
  5. Alle Ausrüstungsgegenstände, einschließlich der Fahrzeuge, müssen innerhalb der Grenzen des Stellplatzes ordentlich verstaut werden.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst um den Stellplatz zu kümmern (Reinigung, Laubsammeln, Rasenmähen, etc. etc.).
  7. Der Kunde muss seine Campingausrüstung (Wohnwagen, Wohnmobil, Wohnwagen, Zelt), deren Zubehör, sofern erlaubt und genehmigt (Vorbauten, Veranden, Pavillons usw.) und die erlaubten Einrichtungsgegenstände (Blumenkästen, Hecken, Matten und andere durchlässige Bodenbeläge, Zäune, Grills, Sofas, Stühle, Schränke usw.) auf dem Stellplatz aufstellen und dabei einen freien Rand von mindestens 60 cm lassen. Der an den Stellplatz angrenzende Weg muss in jedem Fall auf einer Mindestbreite von 3 m frei von jeglichen Hindernissen, einschließlich vorübergehend geparkter Autos, sein.
  8. Die Gäste der Wohneinheiten müssen bei ihrer Ankunft eine Kaution in Höhe von 150 Euro hinterlegen, die sie bei der Rückgabe der Schlüssel für die Wohneinheit zurückerhalten, wenn alles in Ordnung ist. Die Einheit wird am Abreisetag kontrolliert. Der Kunde verpflichtet sich, die Unterkunft, die Ausstattung und das Mobiliar pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Etwaige Schäden oder Mängel müssen der Direktion innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft gemeldet werden; andernfalls haftet der Kunde persönlich. Die Direktion ist berechtigt, die Unterkunft jederzeit zu kontrollieren.
  9. Am Ende ihres Aufenthalts können die Kunden eine monatliche Pauschalbuchung für die folgende Saison beantragen.
  10. Saison- und Jahresgäste können jedes Jahr bis zum 30.11. bei der Direktion eine Rückbestätigung der in der laufenden Saison mit Saison- oder Jahrespauschalen belegten Stellplätze beantragen.
ART. 6 – Zungangs- und Abreisezeiten
  1. Reservierte Stellplätze können ab 12.00 Uhr, Wohneinheiten ab 16.00 Uhr bezogen werden.
  2. Erfolgt die Abreise nicht innerhalb der vorgeschriebenen täglichen Frist, d. h. bis 12.00 Uhr für Stellplätze und bis 10.00 Uhr für Wohneinheiten, so hat der Kunde den Aufenthalt auch am Abreisetag zu bezahlen.
ART. 7 – Tagesgäste - Besucher
  1. Die Direktion behält sich das Recht vor, Tagesbesucher und Gäste, immer ohne begleitende Hunde, mit Erlaubnis für maximal 2 Stunden kostenlos einzulassen, vorbehaltlich der organisatorischen Anforderungen des Unterkunftskomplexes.
  2. Eine anschließende Verlängerung des Aufenthalts muss von der Direktion genehmigt werden und hat die Bezahlung des Aufenthalts gemäß der Preisliste zur Folge. In diesem Zusammenhang müssen alle Änderungen des Aufenthalts bis 20.00 Uhr gemeldet werden.
  3. Besucher und Gäste dürfen den Campingplatz nur zu Fuß und während der Tageszeit betreten.
  4. Die Gäste des Campingplatzes sind verpflichtet, sich zu vergewissern, dass ihre Gäste über eine Genehmigung der Direktion verfügen, und sind für deren Verhalten auf dem Campingplatz verantwortlich.
  5. Sowohl die Gäste als auch die Besucher dürfen nur in Anwesenheit eines der Besatzungsmitglieder auf den Campingplatz.
ART. 8 - Tiere
  1.  Der Zutritt von Tieren erfolgt nach Ermessen der Direktion. Auf dem Campingplatz dürfen Hunde aller Grössen mit Ausnahme der folgenden Rassen mitgebracht werden: Rottweiler, Neapolitaner Mastino, Corso, Bulldog, Pitbull, Bull Terrier, Dogo und einige Arten von Schäferhunden, Hunde aus der Familie der Molossoiden, Kreuzungen zwischen diesen Rassen. Die oben genannte Liste ist nicht erschöpfend und Hunde - auch von verschiedenen Rassen - werden nur nach schriftlicher Genehmigung der Direktion zugelassen, ausgestellt nach Vorlage der Dokumente und eines Fotos des Hundes oder des Hundes selbst. Andere Haustiere sind erlaubt, mit maximal 2 Tieren pro Unterkunft. Die Tiere müssen von der Impfbescheinigung und einer Kopie des Gesundheitszeugnisses begleitet sein. Ihre Anwesenheit muss bei der Buchung zwingend vermerkt werden.
  2.  Auf dem Campingplatz müssen die Hunde an der Leine gehalten werden (maximale Länge 1,5 m); der Besitzer muss immer einen Maulkorb mitführen, der bei Gefahr für die Entschädigung von Personen oder Tieren verwendet wird (Ord. Min. Sal. über den Schutz der öffentlichen Sicherheit vor Übergriffen durch Hunde; Art. 672cp; Art. 2052 cc). Die Besitzer sind verpflichtet, die physiologischen Bedürfnisse ihrer Tiere zu sammeln und sicherzustellen, dass sie andere Gäste des Campingplatzes nicht stören. Katzen und andere Haustiere dürfen nicht außerhalb der Stellplätze oder Wohneinheiten freigelassen werden. Es ist verboten, Tiere in das Schwimmbad, den Supermarkt und den Spielbereich zu bringen. Es ist nicht erlaubt, die Tiere allein in den Einrichtungen zu lassen.
  3. Die Besitzer der Haustiere haften für alle Schäden, die sie Dritten oder dem Gelände des Campingplatzes zufügen.
  4. Hunde dürfen nicht an den Strand, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen, in Übereinstimmung mit der Hafenmeisterverordnung. Den Hunden ist der Zugang und die Benutzung der Toiletten und Duschen untersagt und sie dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gewaschen werden.
ART. 9 – Ruheordnung
  1.  Zu jeder Zeit sind Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und der Gebrauch von Geräten zu vermeiden, welche die Campinggäste stören.
  2. Insbesondere während der Ruhezeiten von 14.00 bis 16.00 Uhr und 24.00 bis 07.00 Uhr sind verboten: - die Verwendung von akustischen Geräten; - die Benutzung von Sport- und Freizeitanlagen und -ausrüstungen; - das Be- und Entladen von Gepäck; - die Montage und Demontage von Zelten oder Strukturen.
    Die Ein- und Ausfahrt sowie der Verkehr von Kraftfahrzeugen ist immer von 24.00 bis 7.00 Uhr verboten.
  3. Beim Einsatz von E-Scootern müssen diese im Schritttempo fahren und die Strassenbeschilderung beachten. Darf nur mit Schutzhelm verwendet werden.
ART. 10 – Fahrzeugverkehr und Parken - Wohnwageneinfahrt
  1. Nur vom Kunden gekennzeichnete und durch das Kennzeichen identifizierte Autos und Motorräder dürfen den Campingplatz befahren. Pro Stellplatz oder Wohneinheit darf sich immer nur ein Fahrzeug auf dem Campingplatz befinden.
  2. Alle Fahrzeuge dürfen nur zum Befahren und Verlassen des Campingplatzes verwendet werden, und zwar während der erlaubten Zeiten, im Schritttempo und in Übereinstimmung mit den dafür vorgesehenen Schildern. Von Mitternacht bis 7 Uhr morgens ist es verboten, sich mit Autos und Motorrädern auf dem Campingplatz zu bewegen; es ist immer verboten, sich mit Autos und Motorrädern im Bereich des Spielplatzes zu bewegen.
  3. Autos und Motorräder müssen auf dem Stellplatz geparkt werden, der mit der Ausrüstung des Kunden belegt sein muss, die den notwendigen Platz frei lässt, oder auf dem zugewiesenen Parkplatz. Die Kraftfahrzeuge der Kunden in den Unterkunftseinheiten (Bungalows, Hütten, Housing Tent, Mobilheime) müssen ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abgestellt werden; andernfalls werden sie auf Kosten des Kunden entfernt. Falsch geparkte Fahrzeuge werden daher mit einem Bußgeld von €. 40,00 und werden auf Kosten und Verantwortung des Kunden entfernt.
  4. Die Erlaubnis der Zufahrt mit dem Auto, durch das Lesen des Nummernschildes, wird im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschriften, wenn von der Verwaltung entdeckt, zurückgenommen.
  5. Die Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger, die von den Gästen für ihren Aufenthalt auf dem Campingplatz benutzt werden, müssen typgeprüft sein und auf jeden Fall den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Straßenverkehr entsprechen.
ART. 11 – Kinder
Die Erwachsenen sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, damit sie die Ruhe und Sicherheit der anderen Gäste nicht stören.
ART. 12 – Verschiedene Verbote
Es ist verboten:
  1. Entsorgung von Hausmüll außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter und Mülltonnen sowie von Sondermüll oder gefährlichen Abfällen auf dem Campingplatz.
  2. Löcher oder Rinnen in den Boden zu graben und Stellplatzbegrenzungsgräben zu verändern.
  3. den Platz außerhalb des Stellplatzes in irgendeiner Weise zu besetzen. Innerhalb des Stellplatzes muss ein freier Rand von mindestens 60 cm verbleiben.
  4. Anzünden von offenen Feuern.
  5. Mehr als eine Gasflasche auf dem Stellplatz aufzubewahren und diese nicht an das Gasnetz anzuschließen.
  6. Auf den Stellplätzen, in den dort installierten Unterkunftseinrichtungen und in den Wohnmobilen des Kunden Elektro- und Gasinstallationen zu verwenden, die nicht den Vorschriften für ihre Nutzung entsprechen.
  7. Die Durchführung von Arbeiten oder deren Beauftragung durch Dritte, die Verwendung von lärmenden oder elektrisch betriebenen Geräten zur Durchführung von Arbeiten jeglicher Art auf dem Stellplatz ohne schriftliche Genehmigung der Campingplatzleitung. Solche Arbeiten dürfen nicht an Wochenenden und an allen Tagen von Mai bis September durchgeführt werden.
  8. Beschädigung der Vegetation und der Campingausrüstung.
  9. Verschütten oder Verstreuen von Ölen, Kraftstoffen, kochenden, salzigen oder Abfallflüssigkeiten auf dem Boden. Es ist auch verboten, unbenutzte flüssige oder feste Abfälle oder Farben, Lösungsmittel usw. in die Kanalisation oder andere Abflüsse zu kippen.
  10. Das Waschen von Autos, anderen Fahrzeugen, Planen und Gegenständen jeglicher Art, die die Verwendung von chemischen oder spezifischen Produkten erfordern, außerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs am Eingang des Campingplatzes.
  11. Das Waschen von Geschirr und Wäsche außerhalb der dafür vorgesehenen Waschbecken.
  12. Waschen oder Abwaschen an den Brunnen des Campingplatzes.
  13. Verschwendung oder Missbrauch von Wasser.
  14. Verwendung von Strom über die vorgeschriebene Menge (4 Ampere) hinaus und Anschluss an mehr als eine Steckdose pro Stellplatz.
  15. Das Aufstellen von Zäunen, das Anbinden und Verankern an Pflanzen, das Ziehen von Seilen in Augenhöhe und das Aufstellen von allem anderen, was eine potenzielle Gefahr oder ein Hindernis für den freien Durchgang darstellen könnte. Kleine Zäune können von der Direktion nur aus besonderen Gründen, z.B. für kleine Kinder oder Hunde, schriftlich genehmigt werden. Nicht genehmigte Arbeiten werden vom Personal des Campingplatzes auf Kosten des Gastes entfernt.
  16. Das Fahren mit dem Auto oder einem anderen Verkehrsmittel mit einer Geschwindigkeit, die über Schrittgeschwindigkeit hinausgeht.
  17. Das Aufstellen von Küchen aus festem Material.
  18. Das Verlegen von Pflastersteinen auf dem Stellplatz, mit Ausnahme der Verwendung von durchlässigen Matten und kleinen Holzsockeln, die leicht zu entfernen sind und sich immer innerhalb des mit Planen und anderen Schutzvorrichtungen abgedeckten Bereichs befinden; nicht genehmigte Pflastersteine werden vom Personal des Campingplatzes auf Kosten des Gastes entfernt.
  19. Formaldehydhaltige Toiletten innerhalb des Campingplatzes zu entleeren.
  20. das Anbringen von Hinweisen kommerzieller Art auf dem Stellplatz. Diese Aushänge können am Schwarzen Brett an der Rezeption angebracht werden..
  21. Ansammlung von Wasser durch die Verwendung von Behältern außerhalb und zusätzlich zu denen, die in den Übernachtungsmöglichkeiten (Wohnwagen oder Wohnmobil) zur Verfügung gestellt werden, vor allem nicht geeignet für den normalen Gebrauch. Auch für das in den Behältern der Übernachtungsmöglichkeiten gelagerte Wasser sollten die Regeln zur Aufbewahrung von Speisen und Getränken beachtet werden, indem die Behälter bei mehrtägiger Nichtbenutzung entleert werden.
  22. Feuerstellen und Grills müssen an geschlossenen Seiten in einem Abstand von weniger als 60 cm und an offenen Seiten in einem Abstand von weniger als 2 m zu anderen Einrichtungen aufgestellt werden. Feuerstellen oder Grills dürfen nicht unter Bäumen aufgestellt werden, müssen mit einem geeigneten Feuerlöscher besetzt sein und der vordere Boden muss aus nicht brennbarem Material bestehen. Sie dürfen nur mit einer erzwungenen Flamme (kein Holz oder Holzkohle) betrieben werden. Ihre Aufstellung bedarf stets der schriftlichen Genehmigung durch die Direktion.
  23. Das Überqueren/Betreten von fremden Stellplätzen, um zu den Toiletten oder anderen Bereichen des Campingplatzes zu gelangen.
ART. 13 – Schutzplanen und Vorzelte.
  1. Das Anbringen von Schutzplanen auf der Veranda ist genehmigungs- und gebührenpflichtig; die Schutzplanen aus selbstverlöschendem oder vorzugsweise feuerfestem Material dürfen in jedem Fall
  •   nicht an den Pflanzen befestigt werden
  •   die Abmessungen des Wohnwagens und der Veranda nicht überschreiten und eine Neigung von mehr als 10 % aufweisen (Toleranzen: an der Vorderseite bis zu 200 cm; an den Seiten bis zu 20 cm; am First bis zu 40 cm; überdachte Fläche weniger als 2/3 der Gesamtfläche);
  • transparent und aufrollbar sein;
  • keine tragenden Rahmen von übermäßiger Wucht verwenden;
  • eine Farbe haben, die mit der Umgebung harmoniert und ästhetisch akzeptabel ist.
  1. Das Anbringen von Schirmen oder Markisen, die an der Veranda verankert sind, in reduzierten Abmessungen und in einer Farbe, die mit der installierten Ausrüstung harmoniert, und auf jeden Fall von einem Typ, der mechanisch oder elektrisch aufgerollt werden kann, ist erlaubt.
  2. Die seitlichen Abschlüsse der Stellplätze dürfen auf keinen Fall mit Markisen oder anderem festen Material versehen werden.
  3. Alle Aufbauten müssen auf Anweisung der Direktion und in jedem Fall gleichzeitig mit dem Ende des Aufenthalts entfernt werden; andernfalls hat die Direktion das Recht, die Entfernung auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
  4. Der Einbau von Pavillons ist nicht erlaubt.
  5. Es ist erlaubt, den Rahmen und die Schutzplane nur auf Stellplätzen mit Jahresvertrag installiert zu lassen. 
  6.  Alle Gondeln von Vortoren oder Mobilheimen, aus welchem Material auch immer, müssen die Inspektion des darunter liegenden Raumes ermöglichen.
ART.14 – Vorbauten
Auf den Stellplätzen können Vorzugänge für Wohnwagen aus Holz und anderen starren Materialien installiert werden. Der Einbau von Vortoren ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Direktion des Campingplatzes möglich; für die Erteilung der Genehmigung muss ein Schema vorgelegt werden, in dem die zu installierende Struktur mit den Längen-, Tiefen- und Höhenmaßen dargestellt wird; die verwendeten Materialien, die Außenfarben oder was auch immer von der Direktion verlangt wird. In jedem Fall kann der Stellplatz mit maximal drei Modulen eingerichtet werden, davon: Wohnwagen, Voreingang und Veranda.
Die Installation von Voreingängen ist eine Alternative zur Installation auf dem Stellplatz einer beliebigen Struktur (Küchen, Zelte, Iglus usw.) zusätzlich zu der in den folgenden Punkten genannten Caravan-Abdeckung und Veranda. Auf der kurzen Seite des Voreinstiegs können ein Flaschenhalter und eine Kassette installiert werden, beide von geringer Größe (Länge 90 cm, Höhe 80 cm und Tiefe 40 cm).
Die Voreinreichungen können folgende Größen haben:
•   Maximale Tiefe: 2,5 Meter;
•   Maximale Höhe: 30 cm höher als der Wohnwagen;
•   Maximale geschlossene Fläche: 18 Quadratmeter.
Es können Zelte aus Holz für die Überdachung des Wohnwagens und Terrassen, immer aus Holz, mit den folgenden maximalen Abmessungen installiert werden: maximale überdachte Fläche (Caravan oder seine eventuelle Abdeckung und Veranda): 24 Quadratmeter. Die Abdeckung des Wohnwagens darf in keiner Weise seitlich geschlossen werden. 
•   Die Veranda darf nicht seitlich verschlossen, gepflastert oder eingezäunt sein; in der Veranda kann ein Holzpodest aufgestellt werden, das mit Füssen vom Boden gehoben und durch einen abnehmbaren Zaun begrenzt wird, der minimal sichtbar ist;
• Alle Strukturen sollten in einem Abstand von mindestens 1 Meter zu Pflanzen, Lichtsäulen oder anderen ortsfesten Anlagen aufgestellt werden.
Die gesamte überdachte und geschlossene Fläche, bestehend aus Voreingang und Wohnwagen, darf 36 Quadratmeter nicht überschreiten. Die gesamte überdachte Fläche (geschlossen und nicht), bestehend aus Voreingang, Veranda und Caravan-Abdeckung darf 42 Quadratmeter nicht überschreiten. Vorhalle, Wohnwagenüberdachung und Veranda müssen voneinander unabhängige und leicht trennbare Teile sein.
Bitte beachten Sie außerdem:   
• Die maximale Belegungsfläche des Stellplatzes darf niemals 2/3 der gesamten Stellfläche übersteigen;
• Auf dem Stellplatz muss immer ein Auto abgestellt werden können.
Die Vorzugänge, die Abdeckungen des Wohnwagens und die Veranden müssen in einer prekären Weise hergestellt werden, nicht am Boden angebracht und mit Anwesenheit begrenzt auf die Zeit der Stationierung des Wohnwagens.
Die Genehmigung für den Einbau der Vorhalle, des Wohnwagendaches und der Veranda ist immer auf den Zeitraum der Anwesenheit im Campingplatz mit dem Wohnwagen beschränkt und muss in jedem Fall ausdrücklich schriftlich für jedes Jahr erneuert werden oder einen kürzeren Zeitraum der Anwesenheit auf dem Campingplatz.
Insbesondere muss der Voreinstieg mit Vorrichtungen (Festigkeit des Bodens usw.) versehen sein, die das Anheben und Bewegen mit mechanischen Mitteln ermöglichen.
Wenn die Direktion eine Diskrepanz zwischen der erteilten Genehmigung und dem tatsächlich vom Kunden installierten Gerät feststellt, einschließlich etwaiger hinzugefügter Produkte jeglicher Art, wird sie die sofortige Anpassung an die Genehmigung oder die Entfernung von nicht schriftlich genehmigten Geräten veranlassen, auf Kosten des Kunden. Bei Nichterfüllung kann die Direktion die Entfernung direkt veranlassen, wobei der Kunde die Kosten zu tragen hat.
Die Voreinkünfte können im Falle von saisonalen und jährlichen Verträgen installiert werden und müssen sofort nach Anordnung der Direktion und in jedem Fall gleichzeitig mit der Beendigung des Aufenthalts entfernt werden. Bei saisonalen Verträgen muss der Kunde am Ende der Saison alle Strukturen vom Stellplatz entfernen. Im Falle einer Nichteinhaltung hat die Direktion des Campingplatzes das Recht, auf Kosten des Kunden die Entfernung der Voreingänge vorzunehmen. Wenn der Jahres- oder Saisonvertrag nicht verlängert wird, muss die Voreinfahrt in jedem Fall zusammen mit allen anderen Geräten und auf Kosten des Kunden vom Stellplatz entfernt werden.
Für den Fall, dass der Kunde die Nutzung des Winterlagers beantragt und sich verpflichtet, den Wohnwagen in den Monaten von Oktober bis einschließlich März nicht zu benutzen, wird die Direktion für die beste Unterbringung sorgen, Umzug oder Verlassen des Wohnwagens und des Voreingangs auf dem Stellplatz, nach eigenem Ermessen.
In jedem Fall müssen die Einrichtungen nach Vertragsende, saisonal oder jährlich, von Zeit zu Zeit, wenn das Management der Meinung ist, dass der Stellplatz aus irgendeinem Grund frei ist, auf Kosten des Kunden entfernt werden. 
Der neue Vertrag für die folgenden Jahre, saisonal oder jährlich, ist von der vollständigen Einhaltung dieser Bestimmungen und anderer gesetzlicher Vorschriften des Campingplatzes abhängig.
Den Kunden wird empfohlen, im Voraus eine Versicherung sowohl für die Einrichtungen als auch für die Ausrüstung und die Risiken des Campings abzuschließen. 
Bitte beachten Sie, dass es ratsam ist, einen geeigneten Feuerlöscher für die verwendete Ausrüstung zu haben.
ART. 14 a - Reservierte Toiletten/Duschkabinen
Auf den Stellplätzen können auch bewegbare Einheiteninstalliert werden, die die Funktion von Sanitäranlagen, WC und Duschen haben und den Bewohnern des Stellplatzes vorbehalten sind. Die Gegenstände können aus Holz oder anderen festen Materialien bestehen. Die Direktion erstellt zwei Schemata, die von den Kunden bei der Errichtung der Sanitäranlagen zu beachten sind, und zwar hinsichtlich der Abmessungen, der zu verwendenden Materialien, der Farben und der Standardisierung der dort aufgestellten Geräte.
Die Einrichtung der Sanitäranlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Campingplatzdirektion. Um die Genehmigung zu erhalten, muss ein anschaulicher Plan der zu installierenden Struktur angefertigt werden, der die Maße der Struktur in Länge, Tiefe und Höhe, die verwendeten Materialien, die Außenfarben und/oder alles andere, was von der Direktion verlangt wird, enthält.
Ein Plan des Stellplatzes muss ebenfalls vorgelegt werden, auf dem alle dort platzierten Geräte und ihre Maße angegeben sind.
  • Maximale Länge: 2 Meter
  • Maximale Tiefe: 1,8 Meter
  • Maximale Höhe: 2,20 Meter innen und 2,40 Meter außen.
Die Serviceblöcke müssen an der Rückseite oder an den Seiten des Spielfeldes in einem Mindestabstand von 1 Meter zu Pflanzen, Lichtmasten oder anderen festen Einrichtungen aufgestellt werden. Die Installation kann in einem Abstand von einem Meter zur Stellplatzgrenze erfolgen, es sei denn, sie erfolgt in Absprache mit dem Benutzer des benachbarten Stellplatzes und des Campingplatzes, um den Platz und die Einrichtungen zu optimieren.
Wir erinnern Sie auch daran, dass:
  • Die maximale Belegungsfläche des Stellplatzes darf niemals 2/3 der gesamten Fläche des Stellplatzes überschreiten
  • Es muss jederzeit möglich sein, ein Auto innerhalb des Stellplatzes zu parken.
Die Serviceblöcke müssen in einer unsicheren Art und Weise gebaut werden, nicht mit dem Boden verbunden und mit einer Anwesenheit, die auf die Zeit des Parkens des Wohnwagens begrenzt ist.
Die Serviceblöcke können einer vorübergehenden kommunalen Genehmigung unterliegen, falls diese erforderlich ist, und müssen vom Campingplatz beantragt werden und haben eine maximale Dauer von 6 Monaten pro Jahr.
Die Genehmigung zur Installation der Serviceblöcke ist immer auf die Dauer der Anwesenheit auf dem Campingplatz mit dem Wohnwagen beschränkt und muss ausdrücklich schriftlich für jedes Jahr oder eine kürzere Dauer der Anwesenheit auf dem Campingplatz erneuert werden.
Insbesondere muss der Serviceblock mit Maßnahmen (Robustheit des Sockels etc.) gebaut sein, die ein Anheben und Bewegen mit mechanischen Mitteln ermöglichen und erleichtern.
Stellt die Direktion eine Diskrepanz zwischen der erteilten Genehmigung und dem, was der Kunde tatsächlich installiert hat, fest, ordnet sie die sofortige Anpassung der Genehmigung oder die Entfernung des Serviceblocks auf Kosten des Kunden an.
Erfolgt keine Anpassung, entfernt die Direktion den Serviceblock direkt auf Kosten des Kunden.
In jedem Fall, am Ende des Saison- oder Jahresvertrags, von Zeit zu Zeit im Gange, wenn die Direktion der Ansicht ist, dass der Stellplatz aus irgendeinem Grund frei ist, müssen die Einrichtungen auf Kosten und Pflege des Kunden entfernt werden.
Der neue Vertrag für die folgenden Jahre, Saison- oder Jahresvertrag, unterliegt der vollständigen Einhaltung dieser Bestimmungen und anderer Vorschriften des Campingplatzes.
ART. 14 b - Mobilheime oder Wohnagen
Auf den Stellplätzen können die Kunden, sofern sie dazu berechtigt sind, abnehmbare Gegenstände wie Mobilheime für die Bewohner des Stellplatzes installieren. Die Produkte müssen von qualifizierten Unternehmen der Branche hergestellt und zuvor schriftlich von der Direktion des Campingplatzes genehmigt werden. 
Um die Genehmigung zu erhalten, muss ein illustratives Schema der zu installierenden Struktur erstellt werden, das die Maße der Struktur in Länge, Tiefe und Höhe, die verwendeten Materialien, die äußeren Farben und/ oder alles andere enthält, was von der Direktion verlangt wird.
Es muss auch ein Plan des Stellplatzes vorgelegt werden, in dem alle dort installierten Geräte und die entsprechenden Maße angegeben sind.
Die Schlafplätze der Mobilheime entsprechen den vom Hersteller angegebenen Schlafplätzen. Alle Mobilheime müssen über einen reservierten Freiraum verfügen, einschließlich des Parkplatzes, der sich auch in verschiedenen Räumen befindet, entsprechend ihrer Stellfläche. Ein Mobilheim muss: 
a) Aufrechterhaltung der laufenden Rotationsmechanismen; 
b) keine dauerhafte Verbindung zum Gelände haben und die Anschlüsse an die technologischen Netze jederzeit abnehmbar sein müssen. 
Zusammen mit dem Mobilheim kann nur eine offene Veranda mit Dachüberdachung installiert werden. Die verwendeten Materialien müssen in jedem Fall steif, zerlegbar und transportierbar sein. Die Markisen müssen ebenfalls gemäß Absatz 1 zugelassen werden. 
Es ist erlaubt, nach vorheriger Genehmigung und kostenlos seitliche Schutzplanen der Veranda zu installieren; die Schutzplanen aus selbstlöschendem oder vorzugsweise feuerhemmendem Material müssen in jedem Fall transparent und abdeckbar sein und ästhetisch akzeptabel sein.

Alle Einrichtungen müssen auf Anweisung der Direktion und in jedem Fall gleichzeitig mit der Beendigung des Aufenthalts entfernt werden; andernfalls ist die Direktion berechtigt, die Entfernung auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
Im hinteren Teil des Mobilheims, d. h. auf der der Straße gegenüberliegenden Seite, darf ein Geräteschrank mit folgenden Abmessungen installiert werden: maximale Höhe 180 cm; maximale Breite 150 cm; maximale Tiefe 80 cm. Allfällige Gegenstände wie Waschmaschine, Waschbecken etc. , müssen innerhalb des Schrankes selbst platziert werden; kein Gegenstand darf außerhalb des Schrankes platziert werden.
Ausnahme ist der Fahrradträger/Bodenständer, welcher im hinteren Teil des Mobilheims platziert werden kann. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass die Fahrräder während der Schließzeit mit einer Plane abgedeckt werden können und diese während der Öffnungszeit des Campingplatzes entfernt werden muss und in jedem Fall ästhetisch akzeptabel sein muss.
Es ist ferner verboten, die freie Oberfläche des Bodens mit nicht durchlässigen Planen zu bedecken. Alternativ ist ein kleiner Durchgang mit Pflasterung für den Außenbereich erlaubt, der eng am Eingang des Mobilheims und um den gesamten Umfang des Mobilheims herum genutzt wird. Für den Übergang von der Straße zum Eingang des Mobilheims sind zwei Reihen von Plotten und eine Reihe entlang des Umfangs mit den Standardmaßen 40 cm x 40 cm erlaubt.
Es ist nicht erlaubt, jegliche Art von Zaun oder abnehmbare und nicht entfernbare Pfähle oder Ketten zu installieren, die den dem Kunden zugewiesenen Stellplatz begrenzen.

Wenn die Direktion eine Diskrepanz zwischen der erteilten Genehmigung und dem, was tatsächlich vom Kunden installiert wurde, feststellt, wird sie die sofortige Anpassung an die Genehmigung oder die Entfernung auf Kosten des Kunden veranlassen. Bei fehlender Anpassung wird die Direktion direkt auf Kosten des Kunden für die Entfernung sorgen.
Maßnahmen zur Entfernung auf Kosten und Sorgfalt des Kunden werden auch bei Nichteinhaltung der geltenden regionalen gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen angeordnet.
Im Falle des Kaufs eines Mobilheims direkt vom Campingplatz aus verpflichtet sich der Kunde, den äußeren Zustand der Struktur niemals und unter keinen Umständen zu ändern und je nach Verbrauch Licht und Gas zu bezahlen.
In jedem Fall müssen die Anlagen nach Ablauf des jeweils laufenden Saison- oder Jahresvertrags auf Kosten des Kunden entfernt werden, wenn das Management der Meinung ist, dass der Stellplatz aus irgendeinem Grund frei ist. 
Der neue Vertrag für die folgenden Jahre, saisonal oder jährlich, unterliegt der vollständigen Einhaltung dieser Bestimmungen und anderer gesetzlicher Vorschriften des Campingplatzes sowie der gesetzlichen Bestimmungen.
ART. 15 – Wintereinlagerung

Schließt der Kunde mit dem Campingplatz einen Winterlagervertrag ab, so müssen die Wohnwagen, Trolleys und Vor-Caravans bei Schließung des Campingplatzes auf dem Stellplatz stehen bleiben und können vom Campingplatz auf den Parkplatz gebracht werden; sie werden zu Beginn der nächsten Saison wieder vom Campingplatz auf den Stellplatz gestellt. Wohnwagen und Trolleys müssen mit Planen abgedeckt werden, um die Bewegung nicht zu behindern. Der Anschluss an die Stromsäule muss vor der Abreise ausgesteckt werden. Es dürfen keine Kanister oder anderes brennbares Material im Inneren gelassen werden. Es ist verboten, jegliche Art von Ausrüstung, Mobiliar, Kleidung und persönliche Gegenstände in den Wohnwagen und Einrichtungen zurückzulassen. Der Campingplatz versichert die abgestellten Wohnwagen und sonstigen Ausrüstungsgegenstände gegen Diebstahl, Vandalismus und Feuer; er haftet nicht für Diebstahl und sonstige Schäden (Feuer usw.) an den auf den Stellplätzen abgestellten Gegenständen.


ART. 16 – Verlorengegangene Gegenstände
Gegenstände, die auf dem Campingplatz gefunden werden, müssen der Direktion zur rechtlichen Verfolgung übergeben werden.
ART. 17 – Strandservice, Pool und Sportanlagen 
  1. Die Gäste des Stellplatzes haben das Recht auf einen schattigen Platz (nur Sonnenschirm) in den von der Direktion angegebenen Badeanstalten. Auf Anfrage müssen die Gäste dem Personal den entsprechenden “PASS” vorzeigen, der es ihnen erlaubt, den Sonnenschirm zu benutzen. Gäste von Mobilheimen können auf Anfrage den Strandservice (1 Sonnenschirm + 2 Liegen) gegen Zahlung der vom Campingplatz angegebenen Gebühr in Anspruch nehmen.
  2. Kunden, die Zugang zum Schwimmbad haben, müssen einen regulären persönlichen "PASS” besitzen; sie müssen Badeschuhe tragen und dürfen nur in Badekleidung erscheinen.
  • Die maximale Tiefe des Schwimmbeckens beträgt 150 cm, die minimale Tiefe 90 cm; die Tiefe des Kinderbeckens beträgt 70 cm;
  • Höchstens 435 Personen können das Schwimmbecken zu den am Eingang angezeigten Zeiten gleichzeitig betreten;
  • Kinder unter 12 Jahren, die nicht in Begleitung eines Erwachsenen sind, dürfen das Schwimmbad nicht betreten;
  • ein Badetuch, ein Bademantel, eine kleine Tasche sind im Schwimmbad erlaubt;
  • Fahrräder, Bälle, anderes Spielzeug und Tiere sind im Schwimmbad nicht erlaubt;
  • Die Toiletten befinden sich im Schwimmbad und neben dem Eingang;
  • Es ist obligatorisch, vor dem Baden zu duschen und ein Fußbad zu nehmen;
  • Es wird empfohlen, nicht innerhalb von 3 Stunden nach einer Mahlzeit zu baden;
  • Im Schwimmbad ist es verboten zu tauchen, am Beckenrand zu laufen, Ball oder Fußball zu spielen, Lunchpakete zu essen, im Freien zu schwimmen;
  • Die Benutzung des Whirlpools ist nur für einen Zyklus erlaubt, danach muss der Platz für den nächsten Kunden verlassen werden.
  • Die Benutzung der Sauna ist kostenlos, eine Reservierung ist erforderlich; sie ist für Minderjährige unter 18 Jahren und für Personen mit bestimmten Krankheiten, die mit ihrer Benutzung nicht vereinbar sind, verboten.
  1. Die Benutzung des Fußballplatzes ist kostenlos; der Schlüssel wird gegen eine Kaution ausgehändigt.
  2. Die Benutzung der Geräte in der Turnhalle und im Freien ist nur für Erwachsene erlaubt; Minderjährige unter 14 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
Die Benutzung der Sauna ist kostenlos, nach obligatorischer Reservierung.
ART. 18 – Haftung und Versicherung
  1. Die Benutzung der Sport- und Freizeiteinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Sie werden darauf hingewiesen, auf Ihre persönlichen Gegenstände zu achten und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen; Geld und Wertsachen dürfen nicht unbeaufsichtigt in Wohnwagen, Zelten oder Unterkunftseinheiten zurückgelassen werden.
  3. Außerdem haftet die Direktion nicht:
  • für den Diebstahl von Wertsachen und Wertgegenständen, die nicht ihrer Obhut anvertraut wurden;
  • für den Diebstahl von Gegenständen, die aufgrund mangelnder Vorsichtsmaßnahmen seitens des Gastes entstanden sind;
  • für Schäden, die von anderen Gästen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Insekten, Krankheiten und Epidemien, auch an Pflanzen, oder anderen Ursachen verursacht wurden, die nicht auf das Verschulden des Campingplatzpersonals zurückzuführen sind.
  1. Den Kunden wird empfohlen, im Voraus eine Versicherung sowohl für die Einrichtungen als auch für die Ausrüstung und die Risiken des Campingplatzes abzuschließen, einschließlich etwaiger Schäden an anderen Kunden und am Campingplatz.
  2. Es ist außerdem empfehlenswert, einen Feuerlöscher zu haben, der für die verwendete Ausrüstung geeignet ist.
  3. Beim Verlassen des Campingplatzes müssen alle elektrischen Geräte, einschließlich Kühl- und Gefrierschränke, ausgeschaltet werden. Der Campingplatz haftet nicht für Schäden, die durch die Unterbrechung der Stromversorgung entstehen.
ART. 19 – Ausweisung
  1. Die Direktion behält sich das Recht vor, Personen auszuweisen, die nach ihrem Ermessen gegen die Hausordnung verstoßen oder in irgendeiner Weise die Harmonie und den Geist der Unterkunft stören und den reibungslosen Ablauf des Gemeinschaftslebens und die Interessen der Unterkunft beeinträchtigen.
  2. Kunden, die bereits ausgeschlossen oder abberufen wurden, dürfen den Campingplatz nur mit einer neuen, besonderen Genehmigung der Direktion wieder betreten.
Buchungsbedingungen– Cesenatico Camping Village
  1. Die Reservierung von Unterkunftseinheiten (Bungalows, Mobilheime, Ferienhäuser und Wohnzelte) kann per E-Mail unter unseren Kontaktdaten oder direkt auf unserer Website über das Online-Buchungssystem vorgenommen und abgeschlossen werden. Die Buchung ist persönlich und gilt nur für Personen, deren persönliche Daten im Buchungsvertrag angegeben sind.
  2. Nach Erhalt der Buchungsanfrage schickt Cesenatico Camping Village dem Kunden einen Kostenvoranschlag für den Aufenthalt, in dem die Art der Unterkunft, das Ankunfts- und Abreisedatum, der genaue Betrag für den Aufenthalt, die Zahlungsweise für die Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags und der Restbetrag angegeben sind.
  3. Der Kostenvoranschlag muss vom Kunden überprüft und per E-Mail bestätigt werden.
  4. Der Kunde, der seinen Aufenthalt buchen möchte, muss die Anzahlung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Kostenvoranschlags leisten und den Restbetrag spätestens 12 Tage vor dem Anreisedatum im Cesenatico Camping Village bezahlen, und zwar auf folgende Weise:
    - per Banküberweisung
    Begünstigter Glamping Cesenatico Srl – Credit Agricole CARIPARMA –
    IT48A0623024043000030050365 – Grund: Bitte geben Sie die Buchungsnummer an
    Für Buchungen, die in den 12 Tagen vor dem Anreisedatum getätigt werden, muss der Kunde den Gesamtbetrag des Aufenthalts gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung bezahlen.
    Mit der Buchungsbestätigung und der Zahlung der Anzahlung/des Restbetrages kommt der Buchungsvertrag zustande und ist damit verbindlich. Wenn der Kunde den Aufenthalt ganz oder teilweise storniert oder Änderungen wünscht, die nicht unter Punkt l (elle) aufgeführt sind, gilt die Gebühr in jedem Fall als fällig.
    Für Sonderangebote gelten besondere Bedingungen.
    Die Kurtaxe, falls zutreffend, und nicht gebuchte Zusatzleistungen sind vor Ort zu zahlen.
    WARNUNG: Die Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen stellt eine ausdrückliche Kündigungsklausel dar, die von Seiten des Cesenatico Camping Village die rechtliche Beendigung des Vertrages zur Folge hat, unbeschadet des Ersatzes weiterer Schäden, die dem Cesenatico Camping Village entstehen.
  5. Bei der Ankunft im Cesenatico Camping Village müssen sich die Gäste mit ihrer Buchungsbestätigung an der Rezeption melden. Das gebuchte Objekt steht den Gästen ab 16.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein. Bei verspäteter Abreise (nach 10.00 Uhr) stellt Cesenatico Camping Village dem Kunden den Tagestarif der belegten Unterkunft gemäß der öffentlichen Preisliste in Rechnung. Wenn der Kunde nicht bis 10.00 Uhr des nächsten in der Buchung festgelegten Tages im Cesenatico Camping Village eintrifft, behält sich die Direktion das Recht vor, die Buchung zu stornieren und sie an Dritte weiterzugeben.
  6. Die Endreinigung ist obligatorisch und beträgt €. 50,00, zahlbar gleichzeitig mit dem Restbetrag.
  7. Stornierungsanfragen für bestätigte Buchungen müssen schriftlich und per E-Mail erfolgen. Für Stornierungen aus Gründen, die in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Bei Stornierungen aus Gründen, die nicht durch die Versicherungspolice abgedeckt sind und die innerhalb von 7 Tagen vor dem Anreisedatum schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden, wird dem Kunden ein Alternativaufenthalt innerhalb der laufenden Saison vorgeschlagen. Sollte der Kunde den Urlaub nicht antreten können, wird die Anzahlung am Ende der Sommersaison per Banküberweisung zurückerstattet. Wird einbehalten €. 80,00 werden von der Anzahlung abgezogen. Bei Stornierungen nach der oben genannten Frist erfolgt keine Rückerstattung.
  8. Stellplatzbuchungen werden für einen Mindestaufenthalt von 7 Nächten mit 2 zahlenden Erwachsenen angenommen; im August, Mindestaufenthalt von 14 Nächten.
    Der Kunde, der eine Reservierung für den Aufenthalt vornehmen möchte, muss die Anzahlung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Angebots leisten und den Gesamtbetrag spätestens 12 Tage vor dem Ankunftsdatum im Cesenatico Camping Village auf folgende Weise begleichen:
    - per Banküberweisung
    Begünstigter Glamping Cesenatico Srl – Credit Agricole CARIPARMA –
    IT48A0623024043000030050365 – Grund: Bitte geben Sie die Buchungsnummer an
    Für Buchungen, die in den 12 Tagen vor dem Anreisedatum getätigt werden, muss der Kunde den gesamten Betrag für den Aufenthalt gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung bezahlen.
    Im Falle einer Stornierung, die schriftlich und per E-Mail innerhalb von 7 Tagen nach dem Anreisedatum mitgeteilt werden muss, wird dem Kunden ein alternativer Aufenthalt innerhalb der laufenden Saison vorgeschlagen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, den Urlaub zu nehmen, wird die Anzahlung per Banküberweisung am Ende der Sommersaison zurückerstattet. Wird abgezogen €. 40,00 wird von der Anzahlung als Bearbeitungsgebühr abgezogen. Keine Rückerstattung è vorgesehen für Stornierungen nach der oben angegebenen Frist. Bei der Ankunft im Cesenatico Camping Village müssen sich die Gäste mit ihrer Buchungsbestätigung an der Rezeption melden. Die gebuchte Unterkunft steht den Gästen ab 12.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und muss bis 12.00 Uhr am Abreisetag geräumt sein. Bei verspäteter Abreise (nach 12.00 Uhr) stellt Cesenatico Camping Village dem Kunden den Tagestarif für den belegten Stellplatz gemäß der öffentlichen Preisliste in Rechnung. Wenn der Kunde nicht bis 10 Uhr des nächsten in der Buchung festgelegten Tages im Cesenatico Camping Village eintrifft, behält sich die Direktion das Recht vor, die Buchung zu stornieren und den Platz Dritten zur Verfügung zu stellen.
  9. Mit der Bestätigung des Kostenvoranschlags akzeptiert der Kunde die Buchungsbedingungen und die aktuelle Preisliste und verpflichtet sich, die Vorschriften des Cesenatico Camping Village gewissenhaft einzuhalten. Die Direktion hat die Möglichkeit, den Buchungsvertrag zu kündigen, wenn der Unterzeichner, seine Familienmitglieder und/oder Gäste die geltenden Vorschriften nicht einhalten.
  10. Hinsichtlich der Tiere sind Hunde aller Größen auf dem Campingplatz erlaubt, mit Ausnahme der folgenden Rassen: Rottweiler, Neapolitanische Dogge, Korsika, Bulldogge, Pitbull, Bullterrier, Dogo und bestimmte Arten von Schäferhunden, Hunde aus der Familie der Molosser und Kreuzungen zwischen diesen Rassen. Andere Haustiere sind erlaubt, wobei maximal 2 Haustiere pro Einrichtung zugelassen sind. Hunde müssen an der Leine geführt werden und sollten einen Maulkorb tragen; ihr Zutritt liegt im Ermessen der Direktion.
  11. Alle Werbeaktionen (Sonderangebote, Last-Minute-Angebote usw.), die im Laufe des Jahres durchgeführt werden, können nicht rückwirkend gelten.
  12. Es werden keine Änderungen der persönlichen Daten, der Teilnehmerzahl oder der zusätzlichen Leistungen gegenüber den Angaben in der Buchungsbestätigung akzeptiert, es sei denn, sie werden innerhalb von 10 Tagen vor dem Anreisedatum mitgeteilt. Alle Einrichtungen des Feriendorfs und des Campingplatzes stehen daher nur den Personen zur Verfügung, die auf dem Datenblatt angegeben sind, das zusammen mit der Anzahlung/dem Restbetrag übersandt wurde.
  13. Von Kunden erhaltene Vorschläge bezüglich der Präferenzen in Bezug auf die Lage innerhalb des Feriendorfs oder der Einrichtungen des Campingplatzes werden als solche behandelt und stellen weder eine vertragliche Verpflichtung noch eine absolute Garantie dar, da die Zuteilung vor Ort nach dem alleinigen Ermessen des Cesenatico Camping Village erfolgt.

17

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"Sehr gut"

Wir haben ein Mobilhome Verne für 2 Wochen gebucht. Von der Ankunft über Registrierung bis zur Unterkunft ist wirklich alles sehr gut gelaufen. Sogar
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Stephan Klebert

Sehr gut

Wir haben ein Mobilhome Verne für 2 Wochen gebucht. Von der Ankunft über Registrierung bis zur Unterkunft ist wirklich alles sehr gut gelaufen. Sogar ein Extrawunsch wurde extrem freundlich gestaltet, wir haben die Unterkunft einmal gewechselt. Zugang zum Strand und zur Stadt sind leicht und hundefreundlich sind sie auch ❤️

Stephan Klebert - Pärchenurlaub
19-10-2025

"Waren mit unserem Aufenthalt voll zufrieden"

Wir hatten ein sehr schönes Mobile-Home ganz in der Nähe zum Strand. Mit dem Hund konnten wir ohne Probleme an den Strand zum Meer. Hatte bei der Abre
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Daniela Hahne

Waren mit unserem Aufenthalt voll zufrieden

Wir hatten ein sehr schönes Mobile-Home ganz in der Nähe zum Strand. Mit dem Hund konnten wir ohne Probleme an den Strand zum Meer. Hatte bei der Abreise mein Kindle in der Unterkunft vergessen. Wurde anstandslos zu uns nach Hause geschickt. Sehr netter Service. Waren mit unserem Aufenthalt voll zufrieden.

Daniela Hahne - Pärchenurlaub
14-10-2025

"Toller ACSI Campingplatz"

Touristenabgabe pro Person am Tag 3€ . Platz 27€. Nah zum Strand und Stadt. Nachsaison vieles schon zu, dafür wenige Touristen.
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M. W.

Toller ACSI Campingplatz

Touristenabgabe pro Person am Tag 3€ . Platz 27€. Nah zum Strand und Stadt. Nachsaison vieles schon zu, dafür wenige Touristen.

M. W. - Pärchenurlaub
10-10-2025

"Sehr schön"

[übersetzt von Google Translate] Sehr schön und groß. Nur wenige Schritte vom Meer entfernt. Der Campingplatz ist ideal für Familien. Mein 14-jähri
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Renato M

Sehr schön

[übersetzt von Google Translate] Sehr schön und groß. Nur wenige Schritte vom Meer entfernt. Der Campingplatz ist ideal für Familien. Mein 14-jähriger Sohn hat viele Mädchen und Jungen kennengelernt und hatte viel Spaß. Ich komme gerne mit meiner Familie wieder.

Renato M - Familienurlaub
25-08-2025

"Positive Erfahrung"

[übersetzt von Google Translate] Campingplatz in der Nähe des Flusses Zadina. Der große, aber gut organisierte Campingplatz bietet viele nützliche Ann
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Paolo Maurizio B

Positive Erfahrung

[übersetzt von Google Translate] Campingplatz in der Nähe des Flusses Zadina. Der große, aber gut organisierte Campingplatz bietet viele nützliche Annehmlichkeiten, egal ob Sie im Zelt oder in der Hütte übernachten. Das Animationsteam besteht aus jungen Leuten, die allen Gästen äußerst hilfsbereit sind. Das Abendprogramm ist stets abwechslungsreich, und Porto Canale erreichen Sie abends mit einem kostenlosen Bus des Campingplatzes. Das Personal an der Rezeption hat immer ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und gestaltet Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich. Hunde sind hier besonders willkommen.

Paolo Maurizio B - Familienurlaub
24-08-2025

"TRAUMURLAUB"

[übersetzt von Google Translate] Ich bin jetzt schon zum vierten Mal auf diesem Campingplatz und freue mich jedes Jahr auf diesen Moment. Der Campingp
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Aurora D

TRAUMURLAUB

[übersetzt von Google Translate] Ich bin jetzt schon zum vierten Mal auf diesem Campingplatz und freue mich jedes Jahr auf diesen Moment. Der Campingplatz ist wunderschön und gepflegt, und das Personal ist das Beste, besonders wenn man mit der Familie unterwegs ist. Sie sind sehr verantwortungsbewusst, und die Menschen, die mir am meisten am Herzen liegen, sind Richard, Laura und Gabri – drei fantastische Menschen, die ich nächstes Jahr schon wiedersehen möchte. Wir hatten eine wundervolle Zeit, inklusive Pizzapartys und erstklassigen Shows. Ich kann es kaum erwarten, wiederzukommen.

Aurora D - Familienurlaub
24-08-2025
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